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Er sitzt bereits lebenslang

Nach Geiselnahme im Gefängnis: Halle-Attentäter zu sieben Jahren Haft verurteilt

  • Aktualisiert: 27.02.2024
  • 10:56 Uhr
  • Anne Funk
Der Angeklagte Stephan Balliet zu Prozessbeginn auf dem Weg in den Gerichtssaal.
Der Angeklagte Stephan Balliet zu Prozessbeginn auf dem Weg in den Gerichtssaal. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

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Das entschied das Landgericht Stendal am Dienstag (27. Februar). Zudem muss er an mehrere geschädigte Personen Geldzahlungen leisten. Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-jährige Stephan Balliet bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Praktische Auswirkungen wird das neue Urteil daher zunächst nicht haben.

Geiselnahme mit selbst gebastelter Waffe

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess eine neunjährige Haftstrafe gefordert sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer darauf, ein Strafmaß zu fordern.

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Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden verwies in der Urteilsbegründung am Dienstag auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass der 32-Jährige ein psychisch schwer gestörter Mensch sei. Er habe sich im Prozess empathielos gezeigt und lediglich größeres Interesse an den Kameramitschnitten der JVA gehabt, so die Richterin.

Balliet hatte versucht, am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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