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"Zeit, dass sich was dreht"

Nach Grönemeyer-Protest: CDU löscht Szene aus Wahlkampfvideo

  • Veröffentlicht: 07.11.2024
  • 08:32 Uhr
  • Babette Büchner

Beim Treffen der Jungen Union lief Kanzlerkandidat Friedrich Merz zu einem Song von Herbert Grönemeyer ein. Dem Künstler gefiel das nicht. Nun hat die CDU reagiert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Musikstar Herbert Grönemeyer hat der CDU verboten, seinen Song für Wahlwerbung zu nutzen.

  • Die CDU hat daraufhin ein Video der Jungen Union umgeschnitten.

  • Nach Angaben der GEMA muss eine Partei einen Künstler oder eine Band nicht extra um Erlaubnis fragen, wenn sie seine Musik nutzt.

"Zeit, dass sich was dreht", heißt es in Herbert Grönemeyers Hit - aber nicht in Richtung CDU. Der Künstler hat der CDU verboten, seinen Song zu nutzen. Die Partei hat nun ein Youtube-Video vom Auftritt ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz bei der Jungen Union verändert. Darin war ursprünglich zu sehen, wie Merz den Saal in Halle in Sachsen-Anhalt zu dem Lied betreten hatte - anmoderiert mit der Aufforderung: "Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland". Diese Szene wurde nun entfernt.

Im Video: Kanzlerduell in Umfragen - Merz überholt Scholz deutlich

Vor Tagen hatte Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur das Verbot bestätigt. Der Sänger verlangt in einem Schreiben an die CDU und deren Jugendorganisation zu unterlassen, seinen Song für Wahlwerbezwecke zu nutzen, öffentlich aufzuführen oder sonst zu verbreiten. Zudem müsse die bisherige Verbreitung online gelöscht werden. Man behalte sich weitere juristische Schritte vor.

Grönemeyer hatte den Song 2006 herausgebracht, er wurde damals zur Hymne bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland. Ein neuer Rap-Remix kletterte zur Fußball-Europameisterschaft in diesem Jahr die Charts hoch. Diese neue Version wurde beim Treffen der Jungen Union gespielt.

Auch in den USA wehrten sich Musiker:innen

Immer wieder kommt es vor, dass Stars dagegen sind, dass ihre Songs von Parteien genutzt werden. Viele Musiker:innen untersagten beispielsweise Donald Trump die Nutzung ihrer Musik im US-Wahlkampf. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - kurz GEMA - kümmert sich um Urheberrechte für Musiker und teilte auf dpa-Anfrage mit, dass Parteien für ihre Veranstaltungen wie jeder andere Veranstalter auch Musik einsetzen dürfen. Sobald die Musik öffentlich genutzt werde, muss man eine Lizenz für die Nutzung kaufen. Die GEMA erfahre bei der Lizenzierung keine Details, wofür die Musik verwendet werde.

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Eine Partei müsse den Künstler oder eine Band auch nicht vorher extra um Erlaubnis fragen. "Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein Musikverlag dagegen vorgehen", heißt es. Ab wann eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und damit von einem Urheber angegriffen werden könne, lasse sich nicht pauschal sagen. Das sei eine Frage des Kontextes und des Einzelfalls.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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