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Ehefrau von Gerhard Schröder

Nach Russland-Feier: Soyeon Schröder-Kim fristlos gekündigt

  • Aktualisiert: 16.05.2023
  • 07:10 Uhr
  • Max Strumberger
Article Image Media

Die Feier in der russischen Botschaft hat zwar für Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder keine direkten Konsequenzen - für dessen Ehefrau Soyeon Schröder-Kim jedoch offenbar schon. Sie ist jetzt ihren Job los.

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Das Wichtigste in Kürze

  •  Soyeon Schröder-Kim verliert ihren Job bei NRW.GlobalBusiness.

  • Sie war als Repräsentantin für Südkorea für das Unternehmen aus NRW tätig.

  • Zuletzt stand sie wegen eines Besuches in der russischen Botschaft in der Kritik.

Die Teilnahme von Soyeon Schröder-Kim zusammen mit ihrem Ehemann Gerhard Schröder an einer Feier in der russischen Botschaft in Berlin in der vergangenen Woche hatte bundesweit für heftige Kritik gesorgt. Das hat nun Konsequenzen: Soyeon Schröder-Kim verliert ihren Job.

Der Arbeitgeber von Schröder-Kim, das Land Nordrhein-Westfalen, hat die Kündigung bestätigt. Eine Sprecherin von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Frau Schröder-Kim ist mit sofortiger Wirkung freigestellt, und das Dienstverhältnis wird nun durch NRW.GlobalBusiness fristlos beendet."

Schröder-Kim war Repräsentantin für Südkorea

Die Ehefrau des ehemaligen SPD-Bundeskanzlers Gerhard Schröder war als Repräsentantin für Südkorea bei dem nordrhein-westfälischen Unternehmen tätig.

"Es gab mehrere Hinweise von NRW.GlobalBusiness an Frau Schröder-Kim, dass Repräsentanten sich bei politisch sensiblen Themen, insbesondere bezüglich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, nicht öffentlich äußern sollten", erklärte die Sprecherin weiter.

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Schröder darf trotz Russland-Nähe in SPD bleiben

Altkanzler Schröder darf trotz seiner engen Verbindungen zu Russland endgültig in der SPD bleiben. Die Anträge auf Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der SPD-Schiedskommission in Hannover wurden von der Bundesschiedskommission in letzter Instanz als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus einem Schreiben des Gremiums an die Antragsteller hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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