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Berufung gescheitert

Trotz Putin-Nähe: Altkanzler Schröder darf in der SPD bleiben

  • Aktualisiert: 15.05.2023
  • 15:20 Uhr
  • Lena Glöckner
Schröder darf SPD-Mitglied bleiben.
Schröder darf SPD-Mitglied bleiben.© Kay Nietfeld/dpa

Jetzt ist es amtlich: Ex-Kanzler Schröder bleibt SPD-Mitglied, obwohl er sich auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht von seinem langjährigen Freund Putin losgesagt hat.

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Gerhard Schröder darf trotz seiner engen Verbindungen zu Russland nun endgültig in der SPD bleiben. Die Anträge auf Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der SPD-Schiedskommission in Hannover wurden von der Bundesschiedskommission in letzter Instanz als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus einem Schreiben des Gremiums an die Antragsteller hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im Video: Wegen Russland - Schröder vor Aberkennung des Altkanzler-Titels?

"Die Berufungen der Antragsteller gegen die aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2022 ergangene Entscheidung der Bezirksschiedskommission des SPD-Bezirks Hannover werden verworfen", heißt es in dem Schreiben. Die Anträge waren von den Ortsvereinen Leipzig-Ost/Nordost und Leutenbach in Baden-Württemberg gestellt worden.

Schröder besuchte Putin in Moskau

Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender. Nach seiner Abwahl als Regierungschef war er viele Jahre für russische Energiekonzerne tätig und gilt bis heute als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin, von dem er sich auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht lossagte. Wenige Wochen nach Kriegsbeginn besuchte er Putin sogar in Moskau - angeblich um zu vermitteln.

Das Verfahren gegen Schröder war von 17 SPD-Gliederungen ins Rollen gebracht worden. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein, die im März von der Schiedskommission des Bezirks Hannover zurückgewiesen wurde. Gegen diese Entscheidung zogen dann noch die beiden Ortsvereine Leutenbach und Leipzig Ost/Nordost vor die Bundesschiedskommission. Jetzt herrscht Klarheit: Schröder darf Parteimitglied bleiben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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