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Namensreform

Namensrecht: Buschmann will Doppelnamen für beide Ehepartner ermöglichen

  • Aktualisiert: 20.03.2023
  • 14:42 Uhr
  • Clarissa Yigit

Wer bekommt den Doppelnamen nach der Hochzeit? Diese Frage müssen sich künftige Paare möglicherweise bald nicht mehr stellen, da Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine grundlegende Namensform in Aussicht gestellt hat. Somit könnten künftig beide Ehepartner den gleichen Doppelnamen tragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann sollen Ehepartner:innen künftig mehr Entscheidungsspielraum bei der Wahl des Namens haben.

  • Daher könnten Doppelnamen für beide Eheleute möglich werden.

  • Auch die Möglichkeit, geschlechtsangepasste Familiennamen eintragen zu lassen, solle es geben.

Bisher war es noch nicht möglich, dass beide Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen dürfen. Die aktuelle Regelung erlaubte es nur einem Ehepartner, den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen zu hängen. Für beide Ehepartner war dies nicht möglich. Das könnte sich demnächst allerdings ändern.

Neues Namensrecht

So sollten, nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Bürger:innen in Deutschland künftig mehr Entscheidungsspielraum bei der Wahl des Namens haben. Hierfür beabsichtigt Buschmann bald einen Gesetzentwurf für eine Reform des Namensrechts vorzulegen. "Die wichtigsten Fragen sind geklärt", so der FDP-Politiker.

"Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv", äußerte sich der Politiker gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Somit sei es höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen.

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Erleichterung auch für Scheidungskinder

Auch Kinder hätten möglicherweise – auf Grund einer Scheidung ihrer Eltern – ein Interesse, den Familiennamen zu ändern, betont Buschmann. Bisher geltendes Recht sei auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt. "Auch hier wird das neue Namensrecht Erleichterungen bringen."

Dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorherigen Namen annehme, sei eine völlig alltägliche Situation.

Geschlechtsangepasste Familiennamen demnächst möglich?

Detailfragen blieb Buschmann allerdings noch schuldig. So ist bisher noch unklar, ob Doppelnamen künftig ohne den aktuell noch obligatorischen Bindestrich gebildet werden dürfen.

Allerdings beabsichtigt der Justizminister, dass die sorbische Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Hierbei handelt es sich konkret um ein Suffix, das den Familiennamen der sorbischen Frauen angehängt wird. Es bezeichnet die weibliche Version des Familiennamens, erklärt die "Tagesschau".

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Vorhaben muss noch abgestimmt werden

Bereits in ihrer Rolle als Opposition hat die FDP-Fraktion in der zurückliegenden Legislaturperiode eine Liberalisierung des Namensrechts vorgelegt. Dieser Vorschlag ist bei Sachverständigen auf breite Unterstützung gestoßen – wurde allerdings nie umgesetzt. Das aktuelle Vorhaben müsse nun innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden – insbesondere mit dem Innenministerium.

Die Ampelregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag neben Änderungen im Namensrecht auch im Abstammungsrecht, im Kindschaftsrecht und im Unterhaltsrecht Neuerungen vereinbart. "Das Namensrecht ist das Vorhaben, das wir als erstes ins Gesetzblatt bringen wollen", so Buschmann.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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