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Neuerung für Patienten

Seit 1. Januar Pflicht: Das müssen Sie zum neuen E-Rezept wissen

  • Aktualisiert: 08.01.2024
  • 12:31 Uhr
  • Benedikt Rammer

Das rosafarbene Papier-Rezept hat in Deutschlands Apotheken ausgedient. Seit dem 1. Januar gibt es verschreibungspflichtige Medikamente nur noch mit einen elektronischen Rezept.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das E-Rezept hat das rosafarbene Papier-Rezept zum 1. Januar 2024 abgelöst.

  • Vertragsärztinnen und -ärzte müssen für verschreibungspflichtige Arzneimittel nun verpflichtend Rezepte elektronisch ausstellen.

  • Zur Einlösung des E-Rezeptes stehen den Patient:innen drei Wege offen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept in deutschen Apotheken verpflichtend. Um Arzneimittel abzuholen, erhalten Patientinnen und Patienten statt des rosa Papierscheins künftig ihr Rezept elektronisch, wie der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) mitteilte. "In der Regel ändert sich ab dem 1. Januar für die Patientinnen und Patienten nicht viel, denn das E-Rezept ist nach wie vor in der Apotheke vor Ort einzulösen", teilte LAV-Vorstandsvorsitzender Berend Groeneveld mit.

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So funktioniert das E-Rezept

Seit dem Jahreswechsel stellt der Arzt oder die Ärztin also das Rezept elektronisch aus, unterschreibt es und legt es auf einen zentralen Server, den E-Rezeptfachdienst. Statt wie gewohnt einen Papierschein zu bekommen, erhalten die Patienten den sogenannten "E-Rezept-Token". Zur Einlösung dieses Tokens gibt es drei Wege: Über die elektronische Gesundheitskarte, per App oder als Papierausdruck. Welche Variante die Patient:innen nutzen wollen, entscheiden sie selbst.

Mit der Gesundheitskarte kann das E-Rezept in der Apotheke direkt über ein Kartenlesegerät abgerufen werden. Wer stattdessen die App nutzen möchte, muss diese vorab herunterladen. Um die App zu nutzen, braucht man neben einem Handy und der elektronischen Gesundheitskarte eine PIN von der Krankenkasse.

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Rezept in Papierform weiterhin möglich

Wer sein Rezept weiterhin in Papierform vor Ort in der Apotheke einlösen will, muss sich  von der Arztpraxis einen Ausdruck ("Token-Ausdruck") geben lassen. Mit Blick auf die Gültigkeit des neuen E-Rezeptes ändert sich für die Verbraucher:innen nichts. "Das E-Rezept ist genauso lange gültig wie ein Papier-Rezept – vier Wochen", teilte die  "Techniker Krankenkasse" mit.

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Da der Status eines E-Rezepts im digitalen Gesundheitsnetz zentral gespeichert wird, kann es jeweils auch nur einmal eingelöst werden, erklärte zudem die Verbraucherzentrale. Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert, so dass eine weitere Einlösung unmöglich wird. Auch bezüglich Online-Apotheken ändert sich nichts. E-Rezepte können in allen Apotheken, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.

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Wie sicher sind die Daten der Patient:innen?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird das E-Rezept von der Arztpraxis mit einer "qualifizierten elektronischen Signatur" versehen. Diese Signatur ermöglicht es der Apotheke, zuverlässig festzustellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts möglicherweise unbefugt verändert wurde. Nur die verordnende Arztpraxis und die Apotheke haben Zugriff auf das E-Rezept.

Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematik-Infrastruktur gespeichert, die sich in einem sicheren Rechenzentrum befinden. Diese Daten werden automatisch nach 100 Tagen gelöscht, nachdem Sie das Rezept eingelöst haben. Als Versicherter haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, die Daten eigenständig vor Ablauf dieses Zeitraums zu löschen.

  • Verwendete Quellen:
  • Landesapothekerverband Niedersachsen e.V.: "E-Rezept in der Apotheke vor Ort einlösen"
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