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Rückkehr des Bindestrichs

Neues Namensrecht: Doppelname könnte wieder beliebter werden

  • Veröffentlicht: 01.05.2025
  • 21:46 Uhr
  • dpa
Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Diese und weitere Änderungen sieht der Entwurf für das neue Namensrecht vor.
Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Diese und weitere Änderungen sieht der Entwurf für das neue Namensrecht vor.© Patrick Pleul/dpa

Mit einer Gesetzesänderung beim Namensrecht könnten Doppelnamen wieder ein Revival erfahren.

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Doppelnamen haben ihre Anhänger:innen und Gegner:innen - seit heute ist ihre Entstehung jedoch deutlich leichter. Ab sofort gilt ein neues Namensrecht, nach dem Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen können. Bislang konnte nur ein Ehepartner dies tun.

Es gibt jedoch eine Einschränkung: "Zur Vermeidung von Namensketten wird die Anzahl der Einzelnamen, aus denen der neue Doppelname bestimmt werden kann, auf zwei beschränkt", heißt es bei der Bundesregierung. Damit wird es Wortungetüme wie Max und Erika Mustermann-Müller-Meier künftig nicht geben.

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Selbst wenn sich die Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind sogar automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.

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Minderheiten wie Friesen und Sorben profitieren

Berücksichtigt werden zusätzlich die Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten – zum Beispiel der Wunsch der sorbischen Minderheit im Osten Deutschlands, den Familiennamen nach dem Geschlecht abzuwandeln. Der Nachname von Frauen wird dabei der Tradition gemäß um eine bestimmte Endung verlängert. Offiziell war dies bisher nicht möglich.

Auch soll es Angehörigen der friesischen Volksgruppe erlaubt sein, eine Ableitung vom Vornamen eines Elternteils als Geburtsname des Kindes zu bestimmen. Daraus wird dann zum Beispiel Jansen oder Peters, wenn der Vater Jan oder Peter heißt. Aber auch nach der Mutter kann der Nachname gebildet werden.

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:newstime vom 1. Mai 2025 | 19:55
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