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Grundmandatsklausel soll bleiben

Neues Wahlrecht: Was passiert, wenn die CSU unter fünf Prozent bleibt?

  • Aktualisiert: 30.03.2023
  • 18:25 Uhr
  • Stefan Kendzia
Das Ende der Grundmandatsklausel soll verhindert werden: Die CSU geht auf die Barrikaden.
Das Ende der Grundmandatsklausel soll verhindert werden: Die CSU geht auf die Barrikaden.© Peter Kneffel/dpa

Dicke Luft im Bundestag: Die Union will gegen das neue Ampel-Wahlgesetz in Karlsruhe vorgehen. Denn für die CSU könnte es nach den neuen Richtlinien eng werden, sollte sie die Fünfprozenthürde bei einer Wahl nicht nehmen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Söder will in Karlsruhe gegen das neue Ampel-Wahlgesetz vorgehen.

  • Die Fünfprozenthürde war bisher kein Problem für die CSU - mit dem Wahlgesetz ist sie es.

  • Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, wird unterschiedlich bewertet.

Bisher durfte die CSU recht unbekümmert in den Bundestagswahlkampf gehen. Denn die Fünfprozenthürde konnte der bayerischen Schwesterpartei der CDU nichts anhaben. Gesetzt war, dass Parteien, die unter fünf Prozent der Zweitstimmen bleiben, dennoch in den Bundestag kommen. Sofern sie drei Direktmandate gewinnen. In den vergangenen Jahren war das nie ein Problem für die CSU - konnte sie sich in den letzten Jahren ihrer sechs bis neun Prozent sicher sein. Das soll nun anders werden.

Im Video: Bundestag soll kleiner werden - Opposition gegen Ampel-Plan

Mit Söder schwindet der Erfolg

War die Fünfprozenthürde bisher kein Problem für die CSU - ist sie es dennoch geworden. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, schmilzt der Vorsprung auf die unerbittlichen fünf Prozent seit 2021 - dem Jahr von Markus Söders Amtsantritt als Ministerpräsident von Bayern. Inzwischen käme die CSU nur noch auf magere 5,2 Prozent.

Zum Vergleich: Nur weil die Linke in drei Wahlkreisen in Berlin und Leipzig vorne lag, ist sie trotz eines Zweitstimmenergebnisses von nur 4,9 Prozent im Bundestag vertreten. 

Was bisher gegolten hat, soll nun anders werden. Die Ampel aus SPD, Grüne und FDP hat beschlossen, die Grundmandatsklausel abzuschaffen und somit den Bundestag zu verkleinern. Begründung: Sie passe systematisch nicht mehr in das neue Wahlrecht, in dem der Einfluss der Erststimmen auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgeschlossen wird. Aktuell werden Wahlkreise samt Direktmandaten über die Erststimmen gewonnen. Die daraus resultierenden Überhänge soll es dann nicht mehr geben. Verwirrend dabei ist allerdings, dass beim Beibehalten der Klausel Parteien trotz zu weniger Zweitstimmen ins Parlament einziehen können. Und zwar über die Erststimmenerfolge.

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Klage als Prophylaxe

Söder sieht nun das Beibehalten der Klausel als Klagegrund und will somit den Weg nach Karlsruhe gehen. Auch, wenn sich die CSU derzeit (noch) keine Gedanken um den Einzug in den Bundestag machen muss. Nach einer Berechnung des Hamburger Wahlinformationsdienstes "election.de" erreiche die CSU ihr Ziel aufgrund eines bundesweiten Zweitstimmenergebnisses von sechs Prozent ganz locker. Von den 46 Direktmandaten würden drei nicht zugeteilt, weil sie Überhänge wären. Das wäre also zu verkraften. Trotzdem soll prophylaktisch Klage erhoben werden - denn man weiß ja nie, wie es noch kommen könnte. Grundsätzlich: Wenn das von der Ampel-Koalition beschlossene Gesetz in Kraft trete, würden die Prozessbevollmächtigten der Fraktion für die Abgeordneten die Klage einreichen, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, wird unterschiedlich bewertet. Das eine juristische Lager sieht keine Chance auf Erfolg zur  Streichung der Klausel. Die andere Seite meint, dass die Grundmandatsklausel auch weiterhin zu rechtfertigen sei.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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