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Bundestag

Ricarda Lang legt ihre Einkünfte offen: So viel verdient die Grünen-Politikerin

  • Aktualisiert: 05.03.2024
  • 14:28 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Das Einkommen von Politiker:innen sorgt immer wieder für Aufregung. Die Grünen-Chefin beschreibt jetzt öffentlichkeitswirksam, was sie monatlich verdient.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Grünen-Chefin Lang gibt auf ihrer Homepage bekannt, was sie pro Monat als Bundestagsabgeordnete verdient.

  • Die reine Abgeordnetenentschädigung liegt aktuell bei 10.591,70 Euro.

  • Ab 1. Juli könnte es deutlich mehr Geld für die Volksvertreter:innen geben.

Wenn es um die Einkünfte von Politiker:innen geht, können Diskussionen in der Familie oder unter Freunden schnell hitzig werden. Was verdienen Mandats- und Amtsträger:innen eigentlich und ist es zu viel, zu wenig oder genau richtig? Die Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang hat sich nun auf ihrer Homepage unter der Überschrift "Transparenz" dazu entschlossen, ihre monatlichen Einkünfte als Bundestagsabgeordnete offenzulegen.

Lang verdient 127.000 Euro brutto pro Jahr

"Sie als Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe", schreibt die 30-Jährige. Demnach beträgt die Abgeordnetenentschädigung seit Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das rund 127.000 Euro. Diese Einkünfte seien voll zu versteuern, erläutert Lang weiter. Zahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte sie nicht. Nachzulesen sind die als Diäten bezeichneten Einkünfte der Mitglieder des Bundestags aber auch auf der Webseite des Parlaments. 

Im Video: Grünen-Chefin Lang wird von Protestierenden bedrängt

Daneben stehe ihr ein pauschaler steuerfreier Kostensatz in Höhe von monatlich 4.725,48 Euro zur Verfügung. Der Betrag solle Kosten für die Ausübung des Mandats wie den Unterhalt ihres Wahlkreisbüros, Hotelübernachtungen oder Portokosten abdecken.

Die Grünen-Chefin führt weiter aus, dass sie weitere Geld- und Sachleistungen zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit erhalte. "Hierzu gehören die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E-Mail, Software)", gibt sie an. Auch eine Netzkarte für die 1. Klasse der Deutschen Bahn wird Bundestagsabgeordneten wie Lang kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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Weitere Kostenpauschalen für Abgeordnete

Zusätzlich stehe ihr "jährlich ein Betrag von höchstens 12.000,00 Euro zur Verfügung", zählt Lang weiter auf. Diese Summe werde nicht in bar ausgezahlt. Bezahlt würden davon "vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung meines Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge".

Für Mitarbeiter:innen, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, habe sie monatlich 23.205 Euro zur Verfügung. "Diese Summe erhalte ich nicht selbst, denn die Abrechnung der Gehälter für meine Mitarbeiter:innen erfolgt durch die Bundestagsverwaltung", so Lang. Abschließend betont sie auf dem Homepage-Eintrag: "Neben der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale habe ich keine weiteren Einkünfte."

Diäten sollen bald kräftig steigen

Die Einkünfte der Volksvertreter:innen im Deutschen Bundestag standen erst vor wenigen Tagen wieder im Fokus. Hintergrund: Die monatliche Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist nach dem Abgeordnetengesetz die Entwicklung des Nominallohnindex. Diesen gab das Statistische Bundesamt am vergangenen Donnerstag mit 6,0 Prozent an. Durch die 2014 beschlossene automatische Koppelung werden damit die Abgeordnetenbezüge - und auch die Abgeordnetenpensionen - ebenfalls um 6,0 Prozent steigen. Der Bund der Steuerzahler rechnete aus, dass die Diäten damit von derzeit - wie auch von Lang angegeben - 10.591,70 Euro monatlich um 635,50 auf 11.227,20 Euro angehoben werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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