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Wirbel um Karlsruher Urteil

Wegen Haushaltskrise: Habeck prognostiziert steigende Strom- und Gaspreise

  • Aktualisiert: 27.11.2023
  • 09:23 Uhr
  • Lena Glöckner
Robert Habeck warnt vor steigenden Preisen bei Strom, Gas und Fernwärme.
Robert Habeck warnt vor steigenden Preisen bei Strom, Gas und Fernwärme.© Kay Nietfeld/dpa

Nach dem erschütternden Haushaltsurteil fehlen der Regierung Milliarden für den Klimaschutz. Eventuell kommt es sogar noch dicker: Strom, Gas und Fernwärme könnten teurer werden, warnt Wirtschaftsminister Habeck.

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Wirtschaftsminister Robert Habeck befürchtet nach dem Karlsruher Haushaltsurteil noch deutlich stärkere Auswirkungen auf die Bundesfinanzen - und auch auf die Energiepreise. Seiner Ansicht nach gefährde das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen gezahlt werden, sagte der Grünen-Politiker am Montag (20. November) im Deutschlandfunk. "In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind."

Im Video: Umfrage - Mehrheit ist für ein vorzeitiges Ende der Ampel-Regierung

Damit wären auch Mittel betroffen, die in diesem Jahr bereits ausgezahlt wurden. Denn aus dem WSF flossen bis Ende Oktober bereits 31,2 Milliarden Euro. Konkret: 11,1 Milliarden Euro für die Gaspreisbremse und 11,6 Milliarden für die Strompreisbremse, dazu 4,8 Milliarden für eine Erdgas-Soforthilfe und 3,7 Milliarden Euro Zuschüsse für Netzentgelte.

Habeck: "Dann werden wir höhere Gas- und Strompreise haben"

Die Energiepreisbremsen sollten den rasanten Preisanstieg bei Gas und Strom nach dem russischen Angriff auf die Ukraine abmildern. Außerdem waren Hilfen für besonders betroffene Unternehmen vorgesehen. Dafür wurde das vom Kernhaushalt wirtschaftlich unabhängige Sondervermögen mit Krediten in Höhe von 200 Milliarden Euro gefüttert. Ob die Mittel im kommenden Jahr noch zur Verfügung stehen, ist genauso unklar wie die Frage, ob das Geld in diesem Jahr überhaupt hätte gezahlt werden dürfen.

"Das heißt aber im Klartext, dass jedenfalls für die Zukunft, der (Fonds) soll ja andauern bis zum Sommer 2024, die Bürgerinnen und Bürger höhere Strom- und gegebenenfalls höhere Gaspreise bekommen werden", sagte Habeck. "Sollten wir in eine Krise reingeraten, werden wir die Gas- und die Strompreisbremse nicht mehr ziehen können. Dann werden wir höhere Gas- und Strompreise und Fernwärmepreise haben."

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Dankesschreiben an die Union, empfiehlt Habeck

Am Dienstag (21. November) soll eine Anhörung von Sachverständigen mehr Klarheit bringen. Sowohl die Regierung als auch Unionsfraktionschef Friedrich Merz haben angekündigt, auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Die Union will gegebenenfalls erneut vor Gericht zu ziehen. Habeck betonte, die Dankesschreiben für möglicherweise höhere Strompreise könnten die Bürger:innen an die Union richten.

Die oppositionelle Union hatte in Karlsruhe gegen die Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt geklagt. Sie waren zur Bewältigung der Coronakrise genehmigt worden, sollten dann aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Das Verfassungsgericht erklärte das Manöver der Ampel-Regierung für nichtig: Das Geld steht nun nicht mehr zur Verfügung. Das Urteil könnte darüber hinaus Folgen für den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen in Bund und Ländern generell haben.

Die Union wies Habecks Schuldzuweisungen zurück. "Einzig das Versagen der Ampel hat Deutschland in diese Lage geführt, das war Verfassungsbruch mit Ansage", sagte Fraktionsvize Jens Spahn. "Diese Regierung hat ihre Finanzen nicht im Griff, sie wirft seit zwei Jahren mit Geld um sich, als gäbe es kein Morgen." Jetzt sei es Aufgabe der Regierung, Prioritäten zu setzen.

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Haushalt 2024 "könnte verfassungswidrig sein"

Der Bundesrechnungshof hält die Bundeshaushalte für dieses und das kommende Jahr "in verfassungsrechtlicher Hinsicht für äußerst problematisch". Das geht aus der Stellungnahme der Behörde für die Sachverständigenanhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags hervor. Den Etat für 2024 in der aktuellen Lage zu beschließen, sei riskant.

Die meisten der von den Fraktionen berufenen Sachverständigen halten Auswirkungen auf das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen für denkbar. Sie äußern sich in ihren Stellungnahmen jedoch nicht eindeutig zu den Konsequenzen. Im Haushaltsausschuss sollen sie am Dienstag eingehend zu ihren Stellungnahmen befragt werden. Zum Haushalt 2024 sind sie unterschiedlicher Meinung.

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 könnte verfassungswidrig sein.

Hanno Kube, Universität Heidelberg

So rät Steuerrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg in seiner Stellungnahme von einem Beschluss des Haushalt 2024 ab. "Der vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 könnte verfassungswidrig sein", schreibt er. Offen sei, ob einzelne Posten aus dem Klima- und Transformationsfonds nun in den Kernhaushalt überführt werden müssten.

Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum dagegen sieht den Kernhaushalt des kommenden Jahres von dem Karlsruher Urteil nicht direkt betroffen. Solange ein Ausgabenstopp im Klima- und Transformationsfonds verhängt werde, könne der Etat verabschiedet werden. Es sei allerdings ein baldiger Nachtragshaushalt wahrscheinlich. Weil offene Fragen zum Urteil realistischerweise nicht bis Jahresende geklärt werden könnten, solle der Etat trotzdem erst einmal beschlossen werden, rät er.

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  • Nachrichtenagentur dpa
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