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Bahn, Pflege, Strom & Gas

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Dezember 2023

  • Aktualisiert: 01.12.2023
  • 06:04 Uhr
  • Franziska Hursach
Der Dezember bringt Änderungen: So gibt es bei der Bahn neue Verbindungen.
Der Dezember bringt Änderungen: So gibt es bei der Bahn neue Verbindungen.© Felix Hörhager/dpa

Im Dezember kommen einige Änderungen auf Verbraucher:innen zu. Ein Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsche Bahn ändert sowohl ihre Fahrtzeiten als auch ihre Ticketpreise.

  • Für viele Verbraucher:innen sinken Strom- und Gaspreise.

  • Der Mindestlohn in der Pflege und die LKW-Maut steigt.

Bahn ändert Fahrplan und Preise

Die Deutsche Bahn ändert ab dem 10. Dezember ihren Fahrplan. Damit will sie nach eigenen Angaben ihr Angebot ausbauen. Schneller und häufiger vorangehen soll es vor allem für ICE-Fahrgäste zwischen Berlin und Bayern sowie auf der Achse Berlin-Hannover-NRW. Die neuen Fahrtzeiten gelten demnach bis zum 8. Juni 2024. 

Doch nicht nur die Fahrzeiten ändern sich, auch bei den Ticketpreisen müssen sich die Verbraucher:innen auf Neuheiten einstellen. Die Preise für eine Bahncard 25 erhöhen sich um 4,9 Prozent, die Flex-Preise steigen ebenfalls um durchschnittlich 4,9 Prozent. Dafür können Kund:innen künftig auch bei den Flexpreisen durch frühzeitiges Buchen sparen. Ebenfalls die Preise für die Bahncard 100 und Streckenzeitkarten steigen um durchschnittlich 4,9 Prozent. Der Super-Sparpreis bleibt hingegen mit 17,90 Euro unverändert, ebenso der Sparpreis mit 21,90 Euro.

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Sinkende Strom- und Gaspreise

Viele Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland können aufatmen: Für sie sinken im Dezember und Januar die Strom- und Gaspreise. Betroffen sind Kunden und Kundinnen in Grundversorgungstarifen, die für etwa ein Viertel der Haushalte gelten.

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Höherer Mindestlohn in der Pflege

Bevor zum Anfang des neuen Jahres der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch der abgekoppelte Mindestlohn für die Pflege angehoben. Das bedeutet für rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter diese Regelung fallen, ab dem 1. Dezember mehr Geld.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums erhalten Pflegehilfskräfte statt 13,90 dann 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten 15,25 Euro (vorher 14,90 Euro) und für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn auf 18,25 Euro (von 17,65 Euro).

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LKW-Maut steigt

Zum 1. Dezember steigt die Lastwagenmaut auf deutschen Fernstraßen. Dann gilt ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 bei schweren Lkw, was einen Anreiz für sauberere Antriebe schaffen soll. Außerdem wird die Hälfte der Einnahmen aus der neuen Maut zur Finanzierung der vielfach maroden Schieneninfrastruktur genutzt.

Frist für Nebenkostenabrechnungen

Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode müssen Vermieter:innen die Nebenkostenabrechnung geschickt haben. Für das Betriebsjahr 2022 etwa endet die Frist am 31. Dezember 2023. Ansonsten verpuffen Forderungen der Vermieter:innen. Denkbar sind je nach Vertrag aber auch andere Zeitabschnitte.

  • Verwendete Quellen:
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