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Klimaschutzbewegung

Verfassungsschutz stuft "Letzte Generation" erstmal nicht als extremistisch ein

  • Veröffentlicht: 15.03.2023
  • 08:23 Uhr
  • Lena Glöckner
Der Verfassungsschutz hält die "Letzte Generation" vorerst nicht für extremistisch.
Der Verfassungsschutz hält die "Letzte Generation" vorerst nicht für extremistisch.© Hendrik Schmidt/dpa

Der Verfassungsschutz stuft die "Letzte Generation" derzeit nicht als extremistisch ein. Zugleich werde aber täglich genau hingeschaut, "wie sich die Situation weiterentwickelt".

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht aktuell keine hinreichenden Anhaltspunkte, die Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" als extremistisch einzuschätzen. Das sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Gruppe teilweise kriminell agiere. Haldenwang betonte: "Der Verfassungsschutz schaut täglich genau hin, wie sich die Situation weiterentwickelt."

Im Video: "Letzte Generation"-Aktivistin - "auf Straßen sitzen macht überhaupt keinen Spaß".

Die Ende 2021 gegründete Gruppe hatte am 24. Januar vergangenen Jahres erstmals in Berlin Autobahnzufahrten blockiert. Danach folgten mit Unterbrechungen fast täglich derartige Blockaden sowie Proteste in Museen, Stadien, an Erdölpipelines oder Flughäfen. Die Aktivist:innen fordern unter anderem generell die Abkehr von fossilen Energien wie Öl, Gas und Kohle. Viele Politiker:innen hatten das Vorgehen der Gruppe kritisiert. So hält Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Aktionen der Gruppe nach eigenen Angaben für "brandgefährlich".

Haldenwang: "Untersagt, über Prüffälle zu sprechen"

Am Wochenende hatte der "Spiegel" berichtet, dass der Verfassungsschutz derzeit untersucht, ob er die Klimaschutzaktivist:innen der "Letzten Generation" beobachten muss. Das Amt habe bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt, hieß es.

Dazu sagte Haldenwang, es sei ihm "untersagt, über Prüffälle zu sprechen". Der Verfassungsschutzpräsident wies jedoch generell und ohne Bezug zur "Letzten Generation" darauf hin, dass ein Prüffall ein standardisiertes Verfahren sei, das eingeleitet werden müsse, damit der Verfassungsschutz überhaupt mit einer Prüfung beginnen könne. Damit sei nicht automatisch eine qualitative Einschätzung verbunden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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