Droht ein Ausbruch?
Vulkanaktivität in Italien: Experten nach Erdbeben bei Neapel besorgt
- Veröffentlicht: 14.05.2025
- 16:29 Uhr
- Benedikt Rammer
Ein Erdbeben der Stärke 4,4 hat die Region westlich von Neapel erschüttert. Vulkanolog:innen sind besorgt über mögliche Vorboten eines Ausbruchs auf den Phlegräischen Feldern.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Erdbeben der Stärke 4,4 erschütterte die Region westlich von Neapel.
Vulkanolog:innen überwachen intensiv die Aktivität der Phlegräischen Felder.
Im Falle eines Vulkanausbruchs erhalten Passagier:innen den Ticketpreis zurück.
Am Golf von Neapel rumort es, denn in den Phlegräischen Feldern westlich der Millionenstadt liegt ein riesiger Vulkan, dessen Aktivität in den letzten Monaten und Jahren zugenommen hat. Das Gebiet rund um die süditalienische Großstadt Neapel wurde am Dienstag, dem 13. Mai, von einem mittelschweren Erdbeben mit einer Stärke von 4,4 erschüttert.
Vulkanausbruch könnte verheerende Folgen haben
Das Nationale Institut für Geophysik und Vulkanologie (INGV) verortete das Beben im Westen Neapels in den Phlegräischen Feldern, einem sogenannten Supervulkan. Besonders betroffen war die Stadt Pozzuoli, wo Risse in einigen Häusern entstanden und viele Einwohner:innen panikartig auf die Straßen liefen. Glücklicherweise wurden keine Verletzten gemeldet.
Ein größerer Ausbruch könnte verheerende Folgen haben, nicht nur für die unmittelbare Umgebung. Bei einem Ausbruch vor rund 39.000 Jahren wurden Teile Mittelitaliens zerstört und eine enorme Menge an Asche in die Atmosphäre geschleudert, die das Klima weltweit beeinflusste. Vulkanolog:innen schließen nicht aus, dass die jüngsten Beben Vorboten für einen Vulkanausbruch sein könnten. Deshalb werden die Phlegräischen Felder mit moderner Messtechnik intensiv überwacht.
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Reiserecht bei Vulkanausbrüchen
Der letzte Ausbruch ereignete sich 1538. Momentan gibt es laut dem ADAC allerdings keine Einschränkungen für Urlauber:innen in der Region; der Flugverkehr läuft normal und es gibt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
In seinen Hinweisen empfiehlt das Auswärtige Amt jedoch, sich auf der Internetseite des italienischen Zivilschutzes über die aktuelle Lage zu informieren und im Notfall die Anweisungen der Behörden vor Ort zu befolgen. Sollte ein Flug aufgrund eines Vulkanausbruchs annulliert werden, erhalten Passagier:innen von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis zurück oder können eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin verlangen. Ein Recht auf Ausgleichszahlungen besteht wegen außergewöhnlicher Umstände allerdings nicht.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Auswärtiges Amt