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Schwerwiegende Anschludigungen

Wegen Wahlbetrug und Verschwörung: Trump plädiert auf "nicht schuldig"

  • Veröffentlicht: 03.08.2023
  • 23:11 Uhr
  • Carolin Ritter
Trump landet auf dem Flughafen in Washington, um vor Gericht zu erscheinen. Er ist angeklagt in vier schwerwiegenden Punkten.
Trump landet auf dem Flughafen in Washington, um vor Gericht zu erscheinen. Er ist angeklagt in vier schwerwiegenden Punkten.© AP

Ex-US-Präsident Donald Trump plädiert vor dem Gericht in Washington auf "nicht schuldig". Angeklagt ist er unter anderem wegen schweren Wahlbetrugs und der Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten von Amerika.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Donald Trump plädiert vor dem zuständigen Gericht in Washington auf "nicht schuldig".

  • Ihm werden insgesamt vier Anklagepunkte zur Last gelegt.

  • Unter anderem geht es um Wahlbetrug und eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten von Amerika.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump steht wieder vor Gericht. Die Anklagen gegen ihn häufen sich und sie werden immer schwerwiegender. Von Prozess zu Prozess sieht sich der Republikaner mit immer heftigeren Anklagepunkten konfrontiert. Nun steht er unter anderem wegen Wahlbetrugs und der Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten vor Gericht. Unter anderem geht es auch um die Verantwortung für den Sturm auf das Kapitol in Washington am 6. Januar 2021.

Trump ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich wegen mutmaßlicher Straftaten vor Gericht verantworten muss.

In der 45-seitigen Anklageschrift werden ihm vier formale Anklagepunkte zur Last gelegt. Sie wiegen schwerer als alle anderen Vorwürfe zuvor.

Trump bestreitet jegliche Anschuldigungen

Bei dem Gerichtstermin heute, am 3. August 2023 wurden dem Ex-Präsidenten die Anschuldigungen erstmals formal und in Person präsentiert. Er plädierte kurz darauf auf "nicht schuldig". Das berichtete eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur aus der Sitzung des zuständigen Gerichts.

Trump sieht eine Verschwörung gegen sich selbst und streitet alle Anklagepunkte ausnahmslos ab. Er sieht in der juristischen Anklage den Versuch, ihn und seine Anhänger aus dem Weißen Haus fernzuhalten.

"Das ist die Verfolgung eines politischen Gegners", sagte er am Donnerstag (Ortszeit) direkt nach seinem Erscheinen vor Gericht in Washington. "Das hätte in Amerika nie passieren dürfen." Er werde nur deswegen strafrechtlich verfolgt, weil er im Feld der republikanischen Präsidentschaftsbewerber weit vorne liege.

Trump hatte sich abermals für die Präsidentenwahl 2024 beworben. In aktuellen Umfragen liegt er bei den Republikanern dabei deutlich vorne.

"Dies ist ein sehr trauriger Tag für Amerika", sagte er außerdem. Es sei sehr traurig gewesen, durch Washington zu fahren und all den "Dreck" und "Verfall", die zerstörten Gebäude und Graffiti zu sehen. "Dies ist nicht der Ort, den ich verlassen habe", sagte er mit Blick auf seinen Abschied aus dem Weißen Haus im Januar 2021.

Im Video: Trump vor Gericht in Washington: "Präsidenten sind keine Könige"

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Urteil könnte Trump nicht von Präsidentenwahl abhalten

Es ist die zweite Anklage auf Bundesebene gegen Trump und die insgesamt dritte gegen den Ex-Präsidenten wegen einer mutmaßlichen Straftat. Im Fall einer Verurteilung könnte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe drohen. Experten zufolge würde eine Verurteilung Trump rechtlich nicht davon abhalten, bei der nächsten Präsidentenwahl im kommenden Jahr anzutreten - zumal höchst fraglich ist, ob bis dahin überhaupt ein rechtskräftiges Urteil vorliegen wird.

Trump hatte die Präsidentenwahl 2020 gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Er gestand seine Niederlage aber nie ein, sondern verbreitet seitdem falsche Behauptungen, er sei durch Wahlbetrug um einen Sieg gebracht worden. Trump und sein Umfeld versuchten damals auf diversen Wegen, das Ergebnis nachträglich noch zu kippen.

Der Feldzug gegen den Wahlausgang gipfelte schließlich am 6. Januar 2021 in einem beispiellosen Gewaltausbruch: An jenem Tag erstürmten Anhänger Trumps den Sitz des US-Kongresses, wo zu der Zeit Bidens Wahlsieg formal bestätigt werden sollte. Trump hatte seine Unterstützer in einer ausschweifenden Rede kurz zuvor einmal mehr mit der Behauptung angestachelt, ihm sei durch massiven Wahlbetrug ein Sieg "gestohlen" worden. Bis ins kleinste Detail erklärte der Ex-Präsident damals seinen Anhängern, wie das US-amerikanische Volk betrogen worden sein soll, von den Wahlaufsehern in den Bundesstaaten, dem Establishment in Washington, den mächtigen Demokraten und von Biden selbst.

Daraufhin verwandelte sich die Masse in einen wütenden Mob, der noch am gleichen Tag Richtung Kapitol stürmte und es überfiel. Senat und Repräsentantenhaus mussten ihre Sitzungen unterbrechen, Parlamentssäle wurden geräumt. Abgeordnete kauerten unter Schreibtischen und fürchteten um ihr Leben. Mehrere Menschen starben im Zuge der Krawalle.

Erste Anhörung am 28. August

Die erste Anhörung nach der Anklageverlesung gegen den früheren US-Präsidenten findet am 28. August statt. Richterin Moxila Upadhyaya setzte das Datum fest, wie eine dpa-Reporterin am Donnerstag aus der Sitzung des zuständigen Gerichts in Washington berichtete. Trumps Anwesenheit sei dafür nicht notwendig.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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