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#ZOL vor Ort

Schwangerschaftsabbruch – in Deutschland erlaubt, aber nicht überall zugänglich

  • Veröffentlicht: 05.10.2021
  • 11:36 Uhr
  • mh
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© ProSieben

In Augsburg, der drittgrößten Stadt Bayerns, bieten weder Kliniken noch Arztpraxen Schwangerschaftsabbrüche an. Wir treffen Paartherapeutin Marianne Weiß, Rechtswissenschaftlerin Monika Frommler und Abtreibungsgegner Andreas Düren vor einer Podiumsdiskussion zur Lage um den deutschen Abtreibungsparagrafen 218.

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In Deutschland haben Frauen die Möglichkeit, eine Schwangerschaft abzubrechen – zumindest theoretisch. Was aber, wenn sich weder Praxen noch Kliniken finden, in denen der Eingriff vorgenommen werden kann? Das ist Realität in Augsburg, mit knapp 300.000 Einwohnern immerhin die drittgrößte Stadt Bayerns.

Wer sich entschieden hat, die Schwangerschaft abzubrechen, muss dann noch eine Reise mit Begleitperson organisieren – für viele geht es in die Landeshauptstadt München. Viele erfahren davon erst beim Beratungsgespräch von Organisationen wie Pro Familia. Das setze die Frauen zusätzlich unter Druck, beklagt Marianne Weiß, langjährige Paar- und Sexualtherapeutin bei der Einrichtung. Plötzlich kämen unerwartete organisatorische Dinge hinzu sowie Reisekosten – und vielleicht auch die Notwendigkeit, Leute einzuweihen.

Es leuchtet ein, dass unter diesen Umständen kaum jemand eine ruhige Entscheidung treffen kann.

Im Clip: Wo ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nicht möglich ist

Abtreibung: Was ist eine ausreichende Versorgung?

Rechtlich gesehen sind die Bundesländer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass genügend Einrichtungen zur Verfügung stehen, in denen ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann. Das ergibt sich aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Paragraf 13 (2).

Was mit "ausreichend" gemeint ist, ist Auslegungssache. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zählt etwa 100 Einrichtungen in Bayern und hält damit die Versorgung für gewährleistet, auch wenn die Zahl seit einigen Jahren abnimmt.

Verbände wie Pro Familia sehen dagegen zu große Lücken bei der Versorgung im Bundesland. In Bayern werden immerhin pro Jahr 10.000 bis 11.000 Abtreibungen vorgenommen, bundesweit knapp 100.000 (mit leicht rückläufiger Tendenz in den letzten Jahren). Marianne Weiß geht sogar so weit, zu fordern, dass in jeder Kreisstadt eine Einreichung existieren müsse.

Thema bei #ZOL: Schwangerschaftsabbruch - Das ist die Rechtslage weltweit

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Schwangerschaftsabbruch, Abtreibung
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Schwangerschaftsabbruch: Das ist die Rechtslage weltweit

Das Recht auf Abtreibung ist weltweit sehr ungleich geregelt. So gibt es immer noch Länder, die einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich kriminalisieren. Das sind die internationalen Gesetze im Überblick.

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Wie weit geht die Gewissensentscheidung bei den Ärzt:innen?

Das bayerische Gesundheitsministerium sieht wenig Handlungsmöglichkeiten für sich und beruft sich darauf, dass die Gewissensentscheidung der Ärztin oder des Arztes, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, an erster Stelle stehe. Man könne Ärzt:innen nicht dazu verpflichten. Das Gesundheitsministerium werde aber Gespräche mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und der ärztlichen Selbstverwaltung führen, falls dies notwendig werde.

Kliniken und Ärzt:innen halten sich bedeckt – auch wir bekamen von den Augsburger Einrichtungen zur aktuellen Lage kein Statement.

Dabei dürfte sich die Situation in näherer Zeit verschärfen, denn den Gynäkolog:innen fehlt es schlicht an Nachwuchs, der sich mit Schwangerschaftsabbrüchen auskennt. Offenbar halten sich viele Ärzt:innen von dem Thema, das immerhin strafrechtliche Konsequenzen haben kann, fern.

Als Abtreibungsstopp "durch die kalte Küche" bewertet Prof. Dr. Monika Frommel die Haltung des Ministeriums. Die Rechtswissenschaftlerin, die unter anderem Dr. Kristina Hänel in Sachen des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verteidigte, wünscht sich, dass Frauen lauter ihre Rechte einfordern.

Zu Gast im Studio: Jeannine Michaelsen spricht offen über ihre Abtreibung

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Diskussionsbedarf in Augsburg

150 Jahre schon regelt §218 des Strafgesetzbuches den Schwangerschaftsabbruch, und wie an vielen Orten wird auch in Augsburg darüber diskutiert, wie gut er das macht – und wie denn die Realität aussieht. Manche, wie Marianne Weiß, würden ihn am liebsten abschaffen und neue Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches finden. Solche Entscheidungen seien so privater Natur, dass der Staat sich da möglichst raushalten solle, meint sie.

Prof. Frommel dagegen hält die Regelungen für tauglich – immerhin sorgen sie für Rechtsfrieden.

Auch Gegner des Schwangerschaftsabbruchs haben sich bei der Diskussionsrunde in Augsburg eingefunden, so etwa Andreas Düren, Mitbegründer der Initiative Sundays for Life. Für ihn gilt, dass das menschliche Leben mit der Einnistung der befruchteten Eizelle beginnt und daher Schutz genießt. Abschaffen möchte er den Paragrafen aber auch nicht, denn ganz verhindern, meint er, ließen sich die Abbrüche sowieso nicht. Er fordert aber, "ehrlicher" miteinander zu sprechen und den Eingriff als Tötung zu bezeichnen.

Befürworter sehen hingegen Schwangerschaftsabbrüche als Menschenrecht – genau übrigens wie das EU-Parlament.

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Abtreibung: Thema bei "Zervakis & Opdenhövel. Live."

Wichtig ist auf jeden Fall, dass geredet wird. Immerhin lässt sich nicht leugnen, dass Augsburg eine Stadt ist, in der Frauen ihr Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch derzeit nicht wahrnehmen können. Besser wird die Lage nicht, wenn diese Situation einfach zur Seite geschoben wird.

Das war "Zervakis & Opdenhövel. Live." am 4. Oktober 2021. So wurde das Thema Schwangerschaftsabbruch in der Sendung betrachtet:

ZOL vom 04.10.2021

Abtreibung in Deutschland - 150 Jahre §218 und nichts hat sich verändert

Bei §218 handelt es sich um einen Paragraphen aus dem Kaiserreich, der Schwangerschaftsabbruch generell unter Strafe stellt - 150 Jahre später hat sich daran immer noch nichts geändert. Wir haben mit 2 betroffenen Frauen über ihre Abtreibung und den Einsatz für eine Veränderung gesprochen.

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  • Ab 12
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