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Arbeitsrecht

Resturlaub: Wann verfallen 2024 deine freien Tage?

  • Aktualisiert: 26.01.2024
  • 12:37 Uhr
  • teleschau
So sicherst du dir deinen Resturlaub.
So sicherst du dir deinen Resturlaub.© Piman Khrutmuang - stock.adobe.com

In manchen Jahren schafft man es einfach nicht, seinen ganzen Urlaub aufzubrauchen. Aber was passiert mit deinem Resturlaub. Kannst du den noch nehmen oder verfällt er? Worauf du achten musst und welche Ausnahmen es gibt, das verraten wir dir auf dieser Seite. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich gilt, dass du deinen Urlaub in dem jeweils aktuellen Jahr in Anspruch nehmen sollst. Heißt: Deine Urlaubstage im Jahr 2024 solltest du in der Regel auch innerhalb des Jahres aufbrauchen.

  • Gelingt dir das nicht, kannst du in Absprache mit deiner:m Arbeitgeber:in die übrigen Urlaubstage auch im Folgejahr in Anspruch nehmen: das nennt man Resturlaub. Wichtig: Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. 

  • In der Regel hast du dann bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres Zeit, deine übrigen freien Tage aufzubrauchen. Was es dabei zu beachten gilt und welche Rechte und Pflichten du hast, steht weiter unten.

  • Nach neuem EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche am Ende des Jahres jedoch nicht mehr automatisch verfallen, nur weil Arbeitnehmende den Urlaub nicht beantragt haben.

Resturlaub: Das musst du wissen

Es kommt in Deutschland sehr häufig vor, dass du im neuen Jahr noch Resturlaubstage auf dem Konto hast. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Vielleicht gab es viel zu tun oder Kolleg:innen fielen krankheitsbedingt lange aus, weshalb du einspringen musstest. 

Manchmal ist es aber auch so, dass man sich die Urlaubstage anspart, um einen gewissen Puffer zu haben. Allerdings kannst du Urlaubstage nicht beliebig horten. Eigentlich solltest du deine freien Tage innerhalb eines Jahres aufbrauchen. Schaffst du das nicht, drohte bis vor einen Jahr noch, dass deine übrigen freien Tage verfallen.  

Laut neuem EU-Gesetz ist dies aber nicht mehr rechtens: Urlaubsansprüche dürfen seit 2022 nicht mehr automatisch verfallen, nur weil der Arbeitnehmende den Urlaub nicht beantragt hat. 

Wichtig: Nach wie vor können deine restlichen Urlaubstage aber trotzdem verfallen, wenn dein:e Arbeitgeber:in dich schriftlich darauf hingewiesen hat, dass dein Urlaub verfällt, wenn du ihn nicht in Anspruch nimmst. Dafür muss er dir aber auch im Jahr die Gelegenheit und die Zeit geben, damit du deinen Urlaub aufbrauchen kannst.

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Urlaubstage: So viele stehen dir im Jahr zu

In Deutschland können die Anzahl der Urlaubstage, die dir als Arbeitnehmer:innen zustehen unterschiedlich sein. Das hängt unter anderem davon ab, ob du fünf oder sechs Tage pro Woche arbeitest. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. Dies entspricht dem gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Bei einer Sechs-Tage-Woche erhöht sich dieser Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage jährlich. Schwerbehinderte erhalten zusätzlich fünf Urlaubstage im Jahr.

Du hast aber mehr als 20 oder 24 Tage Urlaub in deinem Arbeitsvertrag stehen? Das liegt daran, dass Tarif-Verträge aber auch individuelle Arbeitsverträge oft mehr Urlaub vorsehen. So kann es sein, dass dir 30 Tage oder mehr im Jahr zustehen.

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Bis wann müssen Urlaubstage genommen werden?

Sofern keine individuellen oder tarifliche Sondervereinbarungen getroffen wurden, ist die Sache eindeutig: Laut Bundesurlaubsgesetz sind sämtliche Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr aufzubrauchen. 

Es gibt allerdings Ausnahmen, die es dir erlauben, Resturlaub in das nächste Jahr zu übertragen. Eine solche Übertragung ist beispielsweise zulässig, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen, wie etwa termin- oder saisongebundene Aufträge sowie technische Probleme im Betriebsablauf. Als persönliche Gründe gelten wiederum Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung von Angehörigen, die gepflegt werden müssen, oder Elternzeit. In solchen Fällen hast du dann in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, den Urlaub zu nehmen

Du solltest aber trotzdem immer mit deinem:r Arbeitgeber:in frühzeitig und am besten schriftlich klären, wie mit den restlichen Urlaubstagen zu verfahren ist.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch kann allerdings nur dann verfallen, wenn Arbeitgebende im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht rechtzeitig und schriftlich darauf hingewiesen haben, dass der Verfall droht. Die Beweislast, dass dies ordnungsgemäß geschehen ist, liegt bei ihnen. Andernfalls ist die Frist ungültig und der Resturlaub verfällt nicht.

Sollte der Resturlaub aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht bis 31. März genommen werden können, verlängert sich die Frist bis zum 31. Mai.

Bei Langzeiterkrankungen legten der Europäische Gerichtshof und im Anschluss auch das Bundesarbeitsgericht fest, dass gesetzliche Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs verfallen - sofern auch hier der Arbeitgeber seiner Mitwirkungspflicht gerecht wurde.

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Häufige Fragen zu Resturlaub

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