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Festlicher Schmuck

Weihnachtsdeko: Das ist beim Schmücken von Haus und Wohnung erlaubt

  • Veröffentlicht: 08.12.2023
  • 15:00 Uhr
  • Julia Wolfer
Ein weihnachtlich geschmücktes Haus in Santa Monica, USA. Was ist in Deutschland bei Weihnachtsdeko erlaubt?
Ein weihnachtlich geschmücktes Haus in Santa Monica, USA. Was ist in Deutschland bei Weihnachtsdeko erlaubt?© imago/Pius Koller

Blinkende Lichterketten am Balkongeländer, weihnachtlicher Schmuck im Treppenhaus und an der Fassade: Bei der Weihnachtsdeko müssen Mieter:innen einiges beachten, denn nicht alles ist erlaubt.

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Weihnachtsdeko: Das Wichtigste in Kürze

  • Offiziell beginnt die Weihnachtszeit nach Totensonntag, dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent. Dann beginnen die meisten Menschen mit der Weihnachtsdekoration. Aus Respekt vor dem Totengedenken sollte keine Weihnachtsdeko vor Totensonntag aufgehängt werden. Das gilt zumindest für den Außenbereich.

  • In der Wohnung haben Mieter:innen innerhalb der normalen Nutzungsrechte bei der Weihnachtsdekoration die größte Freiheit.

  • Auch Balkon und Terrasse dürfen Mieter:innen weihnachtlich schmücken. Die Deko muss aber sicher befestigt werden und darf Anwohner nicht stören. Wichtig ist, dass Fluchtwege durch die Weihnachtsdeko nicht behindert werden. Auch hinsichtlich Brandschutzes gibt es hier Einschränkungen.

  • Bei Weihnachtsschmuck an der Hausfassade und im Treppenhaus sind Mieter:innen auf das Einverständnis von Vermieter:in und Hausbewohner:innen angewiesen.

Weihnachtsschmuck XXL in den USA

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Weihnachtsdeko auf dem Balkon: Was ist erlaubt?

Balkon und Terrasse darf man grundsätzlich nach seinem eigenen Geschmack gestalten. Lichterketten und leuchtende Weihnachtssterne am Balkongeländer zählen zur üblichen Nutzung einer Wohnung und sind daher erlaubt. Es gibt dabei aber einige Regeln zu beachten:

  • Die Weihnachtsdeko muss sicher installiert sein. Für Schäden oder Verletzungen durch herunterfallende Deko sind Mieter:innen haftbar.
  • Die Hausfassade darf durch die Dekoration nicht beschädigt werden. Ohne Absprache mit dem Eigentümer darf die Hauswand zum Beispiel nicht einfach angebohrt werden.
  • Nachbarn dürfen durch die Dekoration - etwa durch extrem helle Lichter - nicht gestört werden.

Gibt es Beschwerden, weil die Beleuchtung zu stark ist oder nachts ins Schlafzimmer der Nachbarn scheint, können Mieter:innen und Eigentümer:innen gezwungen werden, die Weihnachtsdeko zu dimmen oder sogar ganz abzumontieren. Ob eine Beleuchtung zu intensiv ist, hängt auch davon ab, wie stark die Umgebung geschmückt und beleuchtet ist. Die Weihnachtsdeko auf Balkon, Terrasse und Garten sollte sich in die Umgebung einfügen

💡 In den Städte- und Gemeindesatzungen kannst du dich informieren, welche Helligkeit oder Lautstärke für Weihnachtsdeko an deinem Wohnort erlaubt ist.

🕙 Nach 22 Uhr sollte die Beleuchtung abgeschaltet werden. Die Nachtruhe gilt nicht nur für Lautstärke, sondern auch für Licht. Sinnvoll ist es daher, Lichterketten und Co. mit einer Zeitschaltuhr zu versehen - dann vergisst du nicht, sie abzuschalten, und sparst Stromkosten. Zeitschaltuhren gibt es schon für rund zehn Euro im Baumarkt.

Weihnachtsschmuck an der Hausfassade: Was darfst du aufhängen?

Besonders aus den USA kennen wir Bilder von fantastisch geschmückten Häusern in der Weihnachtszeit.

Wer in Deutschland mit dem Gedanken spielt, einen funkelnden Rentier-Schlitten auf dem Dach zu montieren oder einen Weihnachtsmann die Regenrinne hochklettern zu lassen, sollte vorher das Einverständnis der Vermieterin oder dem Vermieter sowie der anderen Hausbewohner:innen einholen. Denn die Hausfassade zählt nicht unmittelbar zur Mietsache - daher besteht nicht grundsätzlich das Recht, die Fassade oder das Dach weihnachtlich zu schmücken.

Sind Vermieter:in und Hausbewohner:innen einverstanden, gilt auch hier: Die Weihnachtsdeko sollte sich in die Umgebung einfügen und darf die Hausfassade nicht beschädigen. Entsteht durch die Deko ein Schaden an Haus oder Dach, müssen Mieter:innen in der Regel selbst dafür aufkommen.

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Weihnachtlich schmücken im Treppenhaus: Darauf musst du achten

Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern zählen als Gemeinschaftsräume. Mieter:innen müssen bei der Weihnachtsdeko daher Rücksicht auf die anderen Hausbewohner:innen nehmen und die Hausordnung beachten. Ist darin keine Einschränkung zur Weihnachtsdeko vermerkt, bedeutet das aber nicht automatisch, dass du das Treppenhaus in Weihnachtsstimmung versetzen darfst.

👌 Du solltest die Erlaubnis deiner Nachbar:innen einholen, wenn du Weihnachtsdeko im Hausflur aufstellen willst. Das gilt auch dann, wenn du dort mit Duftsprays Weihnachtsstimmung versprühen willst.

✅ Einen klassischen Weihnachtskranz an der Flurseite der Wohnungstür müssen aber selbst Weihnachtsmuffel in der Nachbarschaft akzeptieren. Auch Weihnachtsbeleuchtung an der Tür erlaubt, solange sie die anderen Bewohner:innen nicht stört.

❌ Die Dekoration im Treppenhaus darf auf keinen Fall Fluchtwege behindern oder versperren! Sperrige Weihnachtsdeko oder lose Kabel auf dem Boden haben in Treppenhaus und Flur nichts zu suchen. Stolpert ein:e Nachbar:in oder ist im Notfall der Fluchtweg nicht frei begehbar, haftet der Verursacher.

🔥 Auch hinsichtlich Brandschutzes gibt es einiges zu beachten. Gemäß der meisten Landesbauordnungen muss die Brandlast in Treppenhäusern so gering wie möglich gehalten werden. Das heißt: Es sollten sich möglichst keine brennbaren Gegenstände im Treppenhaus befinden. Vermieter:innen können Mieter:innen daher dazu auffordern, Weihnachtsdekorationen im Treppenhaus zu entfernen.

Unbeaufsichtigt brennende Kerzen stellen eine Brandgefahr dar und sind in- und außerhalb der Wohnung ein No-Go.

Mit Fingerspitzengefühl zum perfekten Weihnachtsschmuck

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Worauf musst du bei Weihnachtsdeko in Innenräumen achten?

Bei der weihnachtlichen Gestaltung des Wohnraums haben Mieter:innen den größten Spielraum. Auch Wohnungstür und Fenstern dürfen grundsätzlich geschmückt werden.

Die individuelle Gestaltungsfreiheit kommt jedoch an ihre Grenzen, wenn:

  • Wohnung, Fenster oder Türen durch die Dekoration beschädigt werden,
  • der Sound einer Weihnachtsdeko - zum Beispiel das "Ho, ho, ho" einer Weihnachtsmann-Maske - Zimmerlautstärke übersteigt oder
  • der Geruch von Duftkerzen oder Räuchermännchen in den Flur zieht und andere Hausbewohner:innen belästigt.

🎇 Von brennenden Kerzen oder Wunderkerzen geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Wer dadurch ein Feuer verursacht, handelt grob fahrlässig. Kerzen solltest du daher niemals unbeaufsichtigt brennen lassen und immer einen Feuerlöscher oder einen Eimer Wasser griffbereit halten.

Ab wann darf man Weihnachtsdeko anbringen?

Die "offizielle Weihnachtszeit" beginnt im christlichen Glauben nach dem Totensonntag, dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent. Es ist ein Tag der Trauer und des Gedenkens - grell-bunte Weihnachtsdeko ist daher unangemessen

Vor diesem Stichtag solltest du aus Respekt vor dem Totengedenken keine Weihnachtsdeko aufhängen, zumindest nicht im Außenbereich. Insbesondere mit dem Einschalten der Lichterketten solltest du bis nach Totensonntag warten, wenn du keine religiösen Gefühle verletzen möchtest. Innerhalb der Wohnung kannst du mit der Dekoration hingegen so früh beginnen, wie es dir gefällt.

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Wann nimmt man die Weihnachtsdeko ab?

Für das Abschmücken nach Weihnachten gibt es unterschiedliche Termine. Im evangelischen Raum wird der Weihnachtsbaum samt Weihnachtsdeko meist schon am 6. Januar zum Epiphaniasfest abgebaut. Das hat sich in den meisten Familien hierzulande durchgesetzt.

In der katholischen Kirche bleibt der Weihnachtsschmuck manchmal länger hängen. Laut Kirchenjahr-Kalender endet die Weihnachtszeit 40 Tage nach dem ersten Weihnachtsfeiertag (25. Dezember). An Mariä Lichtmess am 2. Februar werden Weihnachtsdekoration wie Krippe und Weihnachtsbäume üblicherweise aus katholischen Kirchen entfernt.

Die häufigsten Fragen zu Weihnachtsdeko

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