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Abstimmung im Bundesrat

Zitterpartie um Cannabis-Legalisierung: Kommt das Gesetz oder nicht?

  • Aktualisiert: 22.03.2024
  • 10:59 Uhr
  • Stefan Kendzia

Die kontrollierte Freigabe von Cannabis ist vom Bundestag für den 1. April beschlossen. Noch steht die Hürde der Abstimmung im Bundesrat bevor - klare Mehrheiten zeichnen allerdings noch nicht ab. Die Legalisierung könnte sogar vor dem Aus stehen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die kontrollierte Freigabe von Cannabis ist vom Bundestag für den 1. April beschlossen.

  • Vorher muss der Bundesrat noch in einer Abstimmung mit einer Mehrheit dem Gesetz zustimmen.

  • Befürchtet wird, dass das Vorhaben noch blockiert und in den Vermittlungsausschuss geschickt wird - das könnte das Aus für die Cannabis-Legalisierung bedeuten.

Kein Scherz: Ab 1. April soll in Deutschland der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen legalisiert sein. Noch muss darüber im Bundesrat abgestimmt werden. Ob das Gesetz kommt, ist längst nicht sicher.

Es zeichnen sich noch keine Mehrheiten im Bundesrat ab

Das Cannabis-Gesetz ist umstritten - soll aber am 1. April in Kraft treten. Eine "kleine" Hürde gilt es noch zu nehmen: die Abstimmung im Bundesrat. Genau dieses Votum könnte nun das Aus für die Legalisierung der Droge zur Folge haben. Denn im Bundesrat zeichnen sich laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) noch keine Mehrheiten ab, das Gesetz durchzuwinken. Schlimmer noch: Mehrere Länder legten sich zunächst nicht öffentlich fest, ob sie das vom Bundestag beschlossene Gesetz aufhalten und in den Vermittlungsausschuss schicken wollen.

Ein Szenario, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unbedingt verhindern möchte. Denn das könnte eine völlige Blockade des Vorhabens in einem Vermittlungsverfahren bedeuten: "Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft", schreibt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf X.

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Horrorvorstellung Vermittlungsverfahren

Ein Vermittlungsverfahren steht dann im Raum, wenn sich Bundestag und Bundesrat nicht einigen können. Wird eine Anrufung beschlossen, tagen die 32 Mitglieder, 16 vom Bundesrat und 16 vom Bundestag, um einen Kompromiss zu erarbeiten, wie "BR24" berichtet. Wie lange sich dann ein solches Vermittlungsverfahren hinzieht, ist nicht geregelt.  Im schlimmsten Fall kann ein solches Gesetz dann sogar entfallen. Ein hohes Interesse am Vermittlungsverfahren zeigt zumindest Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag. Er wolle auf einen Stopp des ganzen Gesetzes hinwirken. Sollte es tatsächlich im Vermittlungsausschuss landen, dann "werden wir nicht daran mitarbeiten, dieses Gesetz in irgendeiner Form zu verändern, sondern es bleibt bei unserer grundsätzlichen Ablehnung." Er fügte hinzu: "Es wäre wünschenswert, wenn dieses Gesetz nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskäme."

Eine Horrorvorstellung für Lauterbachs Prestige-Vorhaben. Bis es zum Bundesratsvotum kommt, wolle er gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses kämpfen. Denn angesichts von Aussagen unionsgeführter Länder, die Befassung dort zu verzögern oder zu sabotieren, könnte das Gesetz komplett sterben. Das Gesetz selbst ist nicht zustimmungsbedürftig, der Bundesrat könnte aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.

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Es herrscht vor Bundesrats-Votum alles andere als Einigkeit

Die Uneinigkeit in dieser Causa ist offensichtlich: Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ist pro Cannabis und versicherte, dass ihr Land den Vermittlungsausschuss nicht anrufen werde. Das SPD-regierte Saarland will sich hingegen dafür aussprechen, Thüringen wird sich vermutlich enthalten, Sachsen-Anhalt tendiert dazu, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken, die Koalition in Sachsen ist in dieser Angelegenheit völlig zerstritten. Um in dieses Durcheinander mehr Struktur und Einigkeit zu bringen, kündigte Lauterbach eine Protokollerklärung im Bundesrat an, um einige Sorgen der Länder auszuräumen. Darin will Lauterbach unter anderem die Verbesserung der Prävention, die Verringerung der Mengen und eine Ausweitung des Abstands zu Kitas und Schulen aufnehmen.  

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • BR24: "Cannabis-Gesetz wackelt: Das sind die Szenarien"
  • Kurznachrichtendienst X: "Karl_Lauterbach"
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