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Umgang mit der AfD

AfD-Verbot: Dobrindt bremst SPD-Vorstöße

  • Aktualisiert: 30.06.2025
  • 01:31 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).© Fabian Sommer/dpa

Nach dem SPD-Vorstoß für ein AfD-Verbotsverfahren bleibt Bundesinnenminister Dobrindt zurückhaltend - er setzt weiter auf juristische Klarheit statt politischem Aktionismus. Die Grünen fordern hingegen schnelles Handeln.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Dobrindt lehnt ein AfD-Verbotsverfahren ab und verweist auf die Entscheidung der Innenminister, erst nach einem Gerichtsbeschluss über die Einstufung als rechtsextrem zu handeln.

  • Die SPD fordert konkrete Vorbereitungsschritte für ein Verbot der AfD.

  • Die Grünen machen Druck und verlangen eine Sonder-Innenministerkonferenz sowie entschlossenes Vorgehen von SPD und Union zur Vorbereitung eines Verbotsantrags.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht keinen Anlass, nach dem Beschluss des SPD-Parteitags zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsantrags tätig zu werden. "Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag", sagte er im Podcast, "Table.Today".

Es bleibe bei der Vereinbarung der Innenminister, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD einzusetzen - allerdings nur, wenn die gerichtliche Bestätigung der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem erfolgt. Die SPD hatte auf ihrem Bundesparteitag sofortige, ernsthafte Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren gefordert.

Donald Trump, Wladimir Putin, Olaf Scholz

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SPD-Bundesparteitag
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Parteitag

SPD macht sich weiter für AfD-Verbotsverfahren stark

Während manch andere Themen auf dem Bundesparteitag zu Diskussionen führten, waren sich die SPD-Delegierten beim Thema AfD-Verbotsverfahren erstaunlich einig.

  • 29.06.2025
  • 14:30 Uhr

Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: "Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können." Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextrem ein – aufgrund eines laufenden juristischen Verfahrens der Partei ist diese Einstufung derzeit jedoch ausgesetzt. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Innenminister wollen nach Gerichtsentscheid Folgen prüfen 

Mitte Juni beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern eine Arbeitsgruppe für den Fall einzurichten, dass das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung des Verfassungsschutzes bestätigen sollte. Sie soll prüfen, welche Auswirkungen die Einstufung auf den öffentlichen Dienst, den Waffenbesitz und Sicherheitsüberprüfungen haben könnte m ein Verbotsverfahren geht es nicht.

Dobrindt hat mehrfach klargemacht, dass er ein Verbotsverfahren ablehnt – er warnt davor, dass ein solcher Schritt der AfD eher in die Karten spielen könnte. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) steht einem Verbot skeptisch gegenüber.

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Grüne fordern Sonder-Innenministerkonferenz zur AfD

Die Grünen drängen hingegen auf zügiges Handeln und fordern unter anderem die Einberufung einer Sonder-Innenministerkonferenz. "Hier wurde bereits viel Zeit verschwendet und der Vizekanzler (Lars Klingbeil) war bei dem Thema bislang keine treibende Kraft", kritisieren die Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic und der Vize-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. "Die SPD-Innenminister müssen jetzt handeln und gemeinsam mit der Union im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe alles Notwendige zusammentragen, um ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen."

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
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