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Jobs unter Aufsicht

Arbeitsplatz-Überwachung durch Künstliche Intelligenz? Regierung plant Gesetz dagegen

  • Veröffentlicht: 12.05.2023
  • 13:05 Uhr
  • Stefan Kendzia
Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz: Faeser und Heil wollen einen Entwurf für strenge KI-Regeln im Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen.
Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz: Faeser und Heil wollen einen Entwurf für strenge KI-Regeln im Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen.© Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Künstliche Intelligenz hält Einzug in unser Leben. Auch hinein bis zu unserem Arbeitsplatz. Um allerdings eine lückenlose Überwachung von Mitarbeitern zu verhindern, wollen Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) bis zum Sommer einen Entwurf für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen.

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Dass Künstliche Intelligenz (KI) nicht nur Risiken, sondern auch Chancen bergen kann, ist inzwischen klar. Es kommt - wie immer und bei allem - auf den kritischen wie verantwortungsvollen Umgang mit (neuen) Technologien an. Dass KI nun auch in der Arbeitswelt Fuß fasst, ist keine Neuheit. Aber bevor sie Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz komplett überwacht, will man möglichst jetzt schon verhindern.

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KI bietet immense Chancen - aber auch Risiken

Faeser und Heil möchten dazu nun ein strenges Gesetz in die Wege leiten - zunächst mit einem Entwurf für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz - der laut "Süddeutsche" bis Sommer vorliegen soll. Trotzdem muss bedacht werden, dass KI "immense Chancen", böte, sagte Faeser, "aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden". Im Bereich der Arbeitsüberwachung sollen aber "notwendige und sinnvolle Praktiken" wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten möglich bleiben, wie "RND" die beiden Politiker:innen zitiert.

Die "Süddeutsche" berichtet von einem vorliegenden Papier der Ministerien, das folgendes beinhalten soll: Sensible Daten von Beschäftigten etwa zu Gesundheitszustand, Aufenthaltsort, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft sollen geschützt werden. Generell sollen Arbeitgeber:innen "keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen" - Ausnahmen sollen dann gestattet sein, wenn es um die Sicherheit der betreffenden Person geht.

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