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Riesiges "Bürokratiemonster"

Cannabis-Freigabe: Justizministerin fürchtet Chaos durch Ampel-Amnestie für Kiffer 

  • Veröffentlicht: 14.03.2024
  • 14:43 Uhr
  • Kira Born
Konnte das Cannabis-Gesetz nun im Bundesrat abgelehnt werden?
Konnte das Cannabis-Gesetz nun im Bundesrat abgelehnt werden? © Hannes P Albert/dpa

Am 22. März soll im Bundesrat über die Cannabis-Legalisierung abgestimmt werden. Einige Bundesländer sehen enormen Aufwand auf die Justizbehörden zukommen. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 22. März soll im Bundesrat über die kommende Legalisierung von Cannabis abgestimmt werden.

  • Kritik kommt von Berlins Justizsenatorin und Politiker:innen der Unions-Fraktion.

  • Falls der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmt, könnte der Bundestag das Vermittlungsergebnis mithilfe einer einfachen Mehrheit überstimmen. Doch würd dies die Legalisierung nach hinten schieben. 

Es ist wohl eins der am heißesten diskutierten Gesetze der Bundesrepublik: die Cannabis-Freigabe. Kritik an Gesetz und Durchführung kommt aktuell von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos). Sie teilte am Donnerstag (14. März) mit, dass durch die Legalisierung und dadurch in Kraft tretende Amnestieregelung ein enormer Aufwand für Behörden entstehen würde.

Auch Unions-Politiker befürchten ein Chaos bei Justiz und Behörden. Es solle ein sicherer Umgang mit Cannabis ermöglicht werden  "und nicht, Alternativen zum Schwarzmarkt anzubieten", das Ziel einer Legalisierung sein sollten, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dem "MDR". 

Bürokratiemonszer durch Cannabis-Gesetz?

Die Ampel-Koalition strebt an, dass der Besitz und Anbau kleinerer Mengen Cannabis ab dem 1. April bundesweit straffrei sein sollen. Auch sollen Personen, die gegenwärtig wegen des Besitzes solcher Mengen Cannabis strafrechtlich verfolgt werden oder deren Urteile noch nicht vollstreckt sind, begnadigt werden. Die laufenden Verfahren sollen überprüft werden, um zu entscheiden, ob Strafen erlassen oder gemildert werden können.

Würde die Legalisierung in dieser Form durch den Bundesrat gehen, wäre dies ein "Bürokratiemonster", sagte Berlins Justizsenatorin Badenberg im ARD-Politikmagazin "Kontraste". Die Amnestieregelung und die einhergehende Prüfung wären mit einem enormen bürokratischen Arbeitsaufwand verbunden, sagte Badenberg. "Das bedeutet, dass mehrere Tausend Akten händisch überprüft werden müssen. Falls jemand noch inhaftiert ist, muss er möglicherweise sofort entlassen werden", sagte sie. Es müsse geprüft werden, ob jemand nur wegen eines Drogendeliktes verurteilt wurde oder wegen noch weiterer Taten. Unter Umständen müsse daher eine neue Strafe verhängt werden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, rund 3.500 Verfahren müssten "einzeln durchgesehen werden, ob die rechtskräftigen Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen". Sei dies der Fall, müssten die Akten erneut dem Gericht vorgelegt werden, das wiederum die Strafe abändern müsse. "Der Aufwand, dies umzusetzen, ist enorm."

Im Video: "Kein lauschiges Plätzchen zum Kiffen" - Bayern schafft Cannabis-Kontrolleinheit

Auch CDU-Innenminister kritisierten erneut generell die Legalisierungs-Pläne  "Es ist mit einer Ausweitung des Schwarzmarkts zu rechnen, da aufgrund der Legalisierung von Cannabis die Anzahl der Konsumenten steigen", sagte Sachsens Innenminister, Armin Schuster (CDU), laut MDR-Berichten. Auch Baden-Württembergs Innenminister Strobl kritisierte eine mögliche Ausweitung des Drogenhandels.

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Sind die Justiz-Probleme selbst gemacht?

Der Vorsitzende des "Cannabis Social Club Hamburg", Andreas Gerhold, widersprach der Kritik an den Hürden der Entkriminalisierung von Cannabis. Im Interview mit der ARD-Sendung "Kontraste" sagte er, dass die Legalisierung seit zwei Jahren laufe und die Justiz ausreichend Zeit für die Umsetzung gehabt habe. 

Dem schließt sich auch die als liberal geltende "Neue Richter*innenvereinigung" an. Schon im September des vergangenen Jahres sei der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst gewesen, hieß es. "Dass die Regelung organisatorischen Aufwand für die Justiz bedeuten würde, hatte er bereits zu diesem Zeitpunkt erkannt. Es wäre also möglich - und geboten - gewesen, Vorkehrungen für den Gesetzeserlass zu treffen", hieß es in einem Statement der Vereinigung.

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Was gilt ab dem 1. April für Konsumenten?

Bei der Legalisierung zum 1. April soll:

  • der private Anbau und gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen straffrei sein. Jede volljährige Person darf bis zu drei Cannabis-Pflanzen gleichzeitig anbauen.
  • der Besitz von 25 Gramm in Zukunft erlaubt sein. In Privat-Wohnungen dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Marihuana und Haschisch aufbewahrt werden.

Das Cannabis-Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann aber Einspruch einlegen und versuchen, im Vermittlungsausschuss Änderungen vorzunehmen. So könnte auch das Inkrafttreten des Gesetzes hinausgezögert werden. Komplett aufhalten lässt dich die geplante Legalisierung aber nicht, da der Bundestag, in dem die Ampel-Koalition die Mehrheit hat, das mögliche Ergebnis des Vermittlungsausschusses mit einfacher Mehrheit überstimmen kann. 

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundesministerium für Gesundheit: "Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz"
  • tagesschau: "Das drohende Cannabis-Chaos"
  • MDR: "Cannabis-Legalisierung am 1. April könnte ausfallen"
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