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Supermac's erringt Teilsieg

EU-Urteil: Kein Geflügel-"Big Mac" mehr für McDonald's

  • Veröffentlicht: 07.06.2024
  • 16:29 Uhr
  • Clarissa Yigit
Nach einem zehnjährigen Rechtsstreit mit einem irischen Schnellrestaurant darf McDonald's nun seinen "Big Mac" nicht mehr als Geflügelvariante verkaufen.
Nach einem zehnjährigen Rechtsstreit mit einem irischen Schnellrestaurant darf McDonald's nun seinen "Big Mac" nicht mehr als Geflügelvariante verkaufen.© Ming - stock.adobe.com

Der amerikanische Burger-Riese McDonald's unterliegt im "Big Mac"-Streit.

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Inhalt

  • Irisches Schnellrestaurant verklagt McDonald's
  • Dies war geschehen
  • Kein Geflügel-"Big Mac"

Wer kennt ihn nicht, den wohl berühmtesten Burger der Welt, bestehend aus einem Weichbrötchen, Zwiebeln, Eisbergsalat, Cheddar-Schmelzkäse, Gurken und zwei Scheiben gebratenem Rindfleisch? Richtig: der "Big Mac" von McDonald's.

Allerdings musste der Fastfood-Gigant nun eine Schlappe vor dem Gericht der EU hinnehmen und verlor einen Teil seiner Markenrechte. Somit darf der amerikanische Konzern den Namen "Big Mac" nicht mehr für Geflügelprodukte nutzen, entschieden die Richter am Mittwoch (5. Juni) in Luxemburg (Belgien).

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Irisches Schnellrestaurant verklagt McDonald's

Hintergrund für diese richterliche Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen McDonald's und der irischen Schnellrestaurantkette Supermac's über die Eintragung der Marke "Big Mac", schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Demnach wollte der Supermac's-Gründer Pat McDonagh neben seinem Rindfleischburger namens "Mighty Mac" noch weitere Produkte mit dem Zusatz "Mac" auf seine Karte setzen. Dies missfiel allerdings dem amerikanischen Fastfood-Restaurant, da dieses eine zu große Verwechslungsgefahr mit dem eigenen Produkt befürchtete. So kam es daher zu einem Streit über ein Jahrzehnt – bei dem McDonagh nun zumindest einen Teilsieg errungen hat.

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Dies war geschehen

Seit dem Jahr 1996 hatte McDonald's die Marke "Big Mac" für sich gesichert.

Bereits im Jahr 2014 allerdings hatte die irische Fastfood-Kette Supermac's beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) eine Marke für "Supermacs" angemeldet. Später folgten noch zwei weitere Anmeldungen für dieselbe Wortmarke und eine Bildmarke – zum Teil für dieselben Kategorien wie der von McDonald's.

2017 stellte Supermac's daher den Antrag "auf Erklärung des Verfalls für bestimmte Waren und Dienstleistungen der Marke 'Big Mac'" in Alicante. 

Damit wollten die Iren den Eintrag von McDonald's löschen lassen, mit der Argumentation, dass die amerikanische Fastfoodkette die Marke "Big Mac" seit einem ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft für Waren und Dienstleistungen in der EU genutzt habe, berichtet die "Frankfurter Allgemeine". Ähnlich sah dies auch das EUIPO und gab dem Antrag teilweise statt.

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Kein Geflügel-"Big Mac"

Allerdings sicherte das EUIPO McDonald's im Jahr 2019 zu, dass "die Marke für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, für Sandwiches und für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Restaurants und Drive-In-Einrichtungen weiter geschützt bleibe", schreibt die dpa.

Da McDonald's dem EUIPO allerdings nicht genügend Beweise (wie beispielsweise Verkaufsmengen) geliefert hatte, dass der Burger-Riese die Marke für Geflügelprodukte (wie etwa Hähnchen-Sandwiches oder Gerichte aus Geflügelprodukten) ernsthaft nutze, hob das Gericht der EU seine Entscheidung aus dem Jahr 2017 nun endgültig auf.

Demnach darf McDonald's die Marke nicht mehr für Geflügelprodukte sowie Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Franchise-Restaurants und Drive-In-Läden stehen, nutzen. Zudem hätten die Amerikaner nicht nachgewiesen, dass die "Big Mac"-Marke auch für den Betrieb von Restaurants benutzt werde.

Nun kann gegen das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Gerichtshof der Europäischen Union: "PRESSEMITTEILUNG Nr. 92/24"
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