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1. September 2024

Alle Infos zur Landtagswahl 2024 in Thüringen

  • Veröffentlicht: 01.03.2024
  • 14:32 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Der Landtag wird in Thüringen am 1. September 2024 neu gewählt.
Der Landtag wird in Thüringen am 1. September 2024 neu gewählt.© PX Media - stock.adobe.com

2021 scheiterte ein Anlauf für eine vorgezogene Landtagswahl an einer fehlenden Mehrheit im Landtag. Jetzt soll die Wahl zum achten Thüringer Landtag am 1. September 2024 stattfinden. Alle Informationen zur Wahlberechtigung, Briefwahl sowie wer bei der Landtagswahl gewählt wird, finden Sie hier.

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Wann ist die Landtagswahl in Thüringen 2024?

Der Landtag in Thüringen wird alle fünf Jahre gewählt. Nach Artikel 50 Absatz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie nach § 18 des Thüringer Wahlgesetzes für den Landtag hat die Landtagswahl an einem Sonn- oder Feiertag frühestens 57 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode im Herbst 2019 und spätestens in ihrem 61. Monat stattzufinden, also frühestens im August 2024 und spätestens im Dezember 2024.

Der Landtag wird in Thüringen am 1. September 2024 neu gewählt. Am 5. September 2023 hat sich die Thüringer Landesregierung von Linkspartei, SPD und Grünen bei der Kabinettssitzung auf dieses Datum geeinigt. Der 1. September 2024 ist laut Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der frühestmögliche Landtagswahltermin gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Bei nicht allen Minister:innen seiner Minderheitsregierung war sein Terminvorschlag auf Zustimmung gestoßen, weil durch die Sommerferien zum Beispiel die Zeit für den Wahlkampf begrenzt sei.

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Gibt es am Tag der Thüringer Landtagswahl noch weitere Wahlen?

In Thüringen gibt es am 1. September 2024 keine weiteren Wahlen. In Sachsen wird aber am selben Tag ein neuer Landtag gewählt.

Wer und was wird bei der Landtagswahl in Thüringen gewählt?

Der Thüringer Landtag besteht aus 88 Abgeordneten. Alle fünf Jahre werden sie nach einem System gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl vereint. Das bedeutet, dass jede:r Wähler:in zwei Stimmen hat: eine als Direktstimme für eine:n Kandidat:in und eine zweite als Listenstimme für eine Partei (Landesliste).

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Welche Parteien treten bei der Landtagswahl an?

Zur Landtagswahl können politische Parteien und sonstige politische Vereinigungen Listen einreichen. Von der Pflicht zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften ausgenommen sind Parteien, die entweder im Bundestag vertreten sind oder bei der letzten Landtagswahl die 5-Prozent-Hürde übersprangen. Diese sind nach dem Wahlergebnis von 2019 sortiert:

  • Die Linke
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)

Folgende Parteien, die derzeit nicht im Landtag vertreten sind, haben eine Landesliste für die Landtagswahl aufgestellt. Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, müssen mindestens 1.000 Unterstützungsunterschriften vorlegen.

  • Graue Panther
  • Ökologisch-Demokratische Partei
  • Piratenpartei Deutschland
  • Bündnis für Thüringen
  • Familien-Partei Deutschlands

Zudem wird erwartet, dass auch Sahra Wagenknecht mit ihrer neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) antreten wird.

Wer darf überhaupt wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger:innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben.

Wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, wem durch Endentscheidung ein:e Betreuer:in zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt wurde oder wer sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet, ist nicht wahlberechtigt.

Um das Wahlrecht auszuüben, muss man entweder im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.

Im Video: CDU übertrumpft AfD bei Thüringer Landratswahl

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Wer kann in den Thüringer Landtag gewählt werden?

Wählbar sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Wahlgebiet ihren Wohnsitz, Lebensmittelpunkt oder dauernden Aufenthalt haben.

Nicht wählbar sind Personen, die aufgrund eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, denen durch Endentscheidung ein:e Betreuer:in zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt wurde oder die sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Wie findet die Stimmabgabe statt?

Stimmberechtigte haben normalerweise zwei Möglichkeiten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Sie können ihre Stimmen im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Sobald die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten ist, kann die Briefwahl beantragt werden. Der Wahlraum, in dem der/die Wähler:in seine/ihre Stimme abgeben kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum kann auch der Wahlbekanntmachung der Gemeinde entnommen werden.

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Wie kann man eine Briefwahl beantragen?

Um an der Briefwahl teilzunehmen, muss man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen (einschließlich Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Wahlschein) besitzen. Diese Unterlagen erhalten Wahlberechtigte auf Antrag bei seiner/ihrer Gemeinde. Der Antrag kann mündlich (nicht jedoch telefonisch) oder schriftlich (zum Beispiel per Fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung) gestellt werden.

Was war das Ergebnis der Thüringer Landtagswahl 2019?

Die Linke wurde bei der Landtagswahl in Thüringen am 27. Oktober 2019 mit 31 Prozent der Stimmen stärkste Kraft, gefolgt von der AfD mit 23,4 Prozent. Erstmals erreichte die Linkspartei damit bei einer Landtagswahl im wiedervereinigten Deutschland die meisten Stimmen aller antretenden Parteien. Die CDU folgte mit 21,8 Prozent, mit ihrem schlechtesten Ergebnis seit 1990, an dritter Stelle.

Die bis 2019 an der Regierung beteiligten Parteien SPD (8,2 Prozent) und Grüne (5,2 Prozent) mussten ebenfalls Verluste hinnehmen, wodurch die bisherige rot-rot-grüne Landesregierung ihre parlamentarische Mehrheit verlor. Nach fünf Jahren konnte die FDP sehr knapp mit 5,0066 Prozent der Stimmen in das Parlament zurückkehren. Die Wahlbeteiligung lag bei 64,9 Prozent.

Im Video: Mehrheit laut Umfrage überzeugt - AfD stellt 2024 ersten Ministerpräsidenten

Wie funktioniert die Landtagswahl in Thüringen?

Die Wahl der 88 Abgeordneten des Landtags in Thüringen erfolgt nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl, die mit der Personenwahl verbunden ist: Jede:r Wahlberechtigte besitzt zwei Stimmen. In 44 Wahlkreisen werden 44 Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt (Erststimme). Die andere Hälfte der Abgeordneten wird über die Landeslisten der Parteien gewählt (Zweitstimme).

Derzeit hat der Thüringer Landtag 90 Abgeordnete. Die zwei zusätzlichen Mandate resultieren daraus, dass die CDU ein Direktmandat mehr errungen hat, als ihr nach ihrem Anteil an Landesstimmen zugestanden hätte. Dieses sogenannte Überhangmandat verbleibt der CDU, wird jedoch durch ein sogenanntes Ausgleichsmandat für die SPD wieder ausgeglichen, um damit eine dem Verhältnis entsprechende Sitzverteilung im Parlament herzustellen (§ 5 Abs. 6 Landeswahlgesetz).

Erhält eine Partei oder eine Wählervereinigung allerdings weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen, werden diese Stimmen bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (sogenannte Sperrklausel). Diese Sperrklausel berührt zwar den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dient aber dazu, die Funktionsfähigkeit des Landtags zu sichern, indem sie eine allzu starke Aufsplitterung der Parlamentszusammensetzung verhindert.

Der Landtag wählt dann in geheimer Wahl den/die Ministerpräsident:in. Man spricht auch von einem parlamentarischen Regierungssystem.

Der derzeitige Amtsinhaber ist Bodo Ramelow (Die Linke). Er wurde am 4. März 2020 zum zweiten Mal in das Amt gewählt.

Warum gab es 2021 anders als geplant keine Landtagswahl in Thüringen?

Nach der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 und der Regierungskrise im Februar 2020 wurde eine Vereinbarung zwischen der rot-rot-grünen Minderheitsregierung und der CDU getroffen, eine vorgezogene Neuwahl für den 25. April 2021 anzusetzen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde diese zunächst auf den 26. September 2021 verschoben. Im Juli 2021 wurde jedoch deutlich, dass eine eigene Mehrheit der beteiligten Fraktionen für die erforderlichen Beschlüsse im Landtag nicht mehr gewährleistet war.

Daraufhin erklärten die Regierungsparteien Die Linke, SPD und Grüne, bis zum Ende der Legislaturperiode keine weiteren Anstrengungen für eine Neuwahl zu unternehmen. Stattdessen wird die Wahl regulär nach Ablauf der fünfjährigen Wahlperiode am 1. September 2024 stattfinden.

  • Verwendete Quellen:
  • Thüringer Landtag: Wahlen
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