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Umweltschutz

Mikroplastik: Erste Produkte ab Mitte Oktober verboten

  • Veröffentlicht: 26.09.2023
  • 14:50 Uhr
  • Clarissa Yigit
Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedenen Bereichen in der Europäischen Union (EU) soll schrittweise untersagt werden.
Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedenen Bereichen in der Europäischen Union (EU) soll schrittweise untersagt werden.© Foto: Rouelle Umali/XinHua/dpa

Künftig soll in der Europäischen Union der Einsatz und die Verwendung von Mikroplastik verboten werden. Bereits ab Mitte Oktober soll das Verbot von Mikroperlen und losem Glitter umgesetzt werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkauf und die Freisetzung von Mikroplastik soll in verschiedenen Bereichen der EU verboten werden.

  • Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freigesetzt wird, sind von dem Verbot ausgenommen.

  • Der Verkauf von Mikroperlen und losem Glitter kann daher bereits am Sonntag (15. Oktober) eingestellt werden.

Mikroplastik gefährdet bekanntlich die Umwelt und Gesundheit. Nun soll der Verkauf dieses Stoffes in verschiedene Bereiche in der Europäischen Union (EU) schrittweise untersagt werden.

Die neuen Regeln der EU-Kommission verbieten daher nicht nur den Verkauf von Mikroplastik als solchem, sondern auch Produkte, denen der Stoff zugesetzt wurde und bei der Verwendung freigesetzt wird, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

"Die neuen Vorschriften werden verhindern, dass annähernd eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt freigesetzt werden", heißt es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Montag (25. September).

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Diese Stoffe sind betroffen

Die verabschiedeten Beschränkungen umfassen "alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind", wird in der Mitteilung beschrieben.

Dabei sollen die Maßnahmen nicht alle auf einmal, sondern nach und nach umgesetzt werden. Bereits am Sonntag (15. Oktober) könne daher das Verbot von Mikroperlen und losem Glitter angewendet werden – sobald die Beschränkung in Kraft tritt. Bei anderen Produkten kann das Verkaufsverbot auch erst in den nächsten Jahren umgesetzt werden, schreibt die dpa.

Betroffen von dem Verbot sind daher unter anderem Artikel wie:

  • Granulatmaterial (Verwendung auf künstlichen Sportflächen)
  • Kosmetika (beispielsweise Peelings oder Glitter)
  • Detergenzien (Stoffe in Reinigungs- und Waschmitteln)
  • Weichmacher
  • Düngemittel
  • Pflanzenschutzmittel
  • Spielzeug
  • Arzneimittel
  • Medizinprodukte

Hierbei ist die Verwendung von Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen – laut Kommission – die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik.

"Um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen", soll daher das Verbot von Mikroplastik in diesem Bereich erst nach acht Jahren in Kraft treten.

Ein Sprecher der Dachorganisation des deutschen Sports äußerte sich am Dienstag (26. September) gegenüber der dpa mit den Worten: "Verboten wird das in Verkehr bringen (Verkauf) von Kunststoffgranulat als Füllstoff für Kunststoffrasensportplätze. Nicht verboten wird die weitere Nutzung vorhandenen Kunststoffgranulats für diesen Zweck."

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Diese Bereiche sind ausgenommen

Ausgenommen von dem Verbot sind Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freigesetzt wird, heißt es in der Mitteilung.

Allerdings müssten ihre Hersteller "Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung i Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden."

Für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gebe es ebenfalls bestimmte Ausnahmen.

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Was ist Mikroplastik?

Unter dem Begriff "Mikroplastik" sind schwer abbaubare, synthetische Polymere (Kunststoffe) mit einer Größe von weniger als fünf Millimetern zu verstehen. Diese Stoffe seien zudem fest und unlöslich, ergänzt der BUND. Außerdem ziehe Mikroplastik Umweltgifte an.

In Tieren – einschließlich Fischen und Schalentieren – reichern sich diese Partikel an und können somit auch in Lebensmittel gelangen. Letztendlich könne der Kunststoff nicht wieder aus der Umwelt entfernt werden, so der BUND.

Mit dem neuen Verkaufsverbot von Mikroplastik beabsichtigt die Kommission nun, die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zu bekämpfen und bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu reduzieren.

So sollen Verschmutzung durch den Kunststoff – beispielsweise in Form von Kunststoffabfällen, unzulässigen Abfalllagerungen, zufälligen und unbeabsichtigten Freisetzungen sowie bewusste Verwendungen in Produkten – verringert werden.

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