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Anwältin teilt mit

"Monster von Amstetten": Dementer Inzest-Täter Josef Fritzl will nicht entmündigt werden

  • Aktualisiert: 17.06.2024
  • 17:22 Uhr
  • dpa
Josef Fritzl wird im Januar zu seiner Anhörung bezüglich einer Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug am Landesgericht in Krems gebracht.
Josef Fritzl wird im Januar zu seiner Anhörung bezüglich einer Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug am Landesgericht in Krems gebracht.© Helmut Fohringer/apa/dpa

Er hatte seine Tochter im Keller eingesperrt und tausendfach vergewaltigt. Dafür wurde Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut seiner Anwältin leidet der 89-Jährige an einer beginnenden Demenz.

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Der 89-jährige Inzest-Täter Josef Fritzl stemmt sich laut seiner Anwältin gegen ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters. "Er will keinen Vormund", sagte Verteidigerin Astrid Wagner am Sonntag (16. Juni) der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Der als "Monster von Amstetten" bekanntgewordene Österreicher leide zwar an einer beginnenden Demenz und habe manchmal Wahnvorstellungen, doch er sei noch in der Lage, sich einen eigenen Willen zu bilden, sagte die Juristin. Sie kündigte einen Einspruch gegen das Verfahren an, damit es abgebrochen wird. Zuvor hatte die "Kronen Zeitung" über die mögliche Entmündigung berichtet.

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Entmündigung notwendig?

Fritzl verbüßt eine lebenslange Haft. In der niederösterreichischen Kleinstadt Amstetten hatte er 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Vor Kurzem durfte er vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln.

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Laut Wagner wurde das Verfahren zur Bestellung einer Erwachsenenvertretung von der Staatsanwaltschaft angeregt und vom Bezirksgericht Krems in Niederösterreich eingeleitet. Beide Behörden beantworteten Anfragen am Sonntag nicht.

Ähnlich der sogenannten rechtlichen Betreuung in Deutschland ist die Erwachsenenvertretung in Österreich für Personen vorgesehen, deren Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt ist, oder die ihre Angelegenheiten nicht selbst erledigen können. Fritzl sei aber mittellos und habe im Gefängnis auch keine Geschäfte zu erledigen, argumentierte Wagner. Deshalb sei die Maßnahme nicht notwendig.

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