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Sturm aufs US-Kapitol

Trump durch Immunität geschützt? Ex-Präsident persönlich bei Gerichts-Anhörung

  • Aktualisiert: 09.01.2024
  • 15:28 Uhr
  • Anne Funk
Donald Trump will persönlich zur Anhörung über die Frage seiner Immunität erscheinen.
Donald Trump will persönlich zur Anhörung über die Frage seiner Immunität erscheinen.© Reuters

Nach Aufwiegelung seiner Anhänger:innen stürmten diese das US-Kapitol, nun muss ein Gericht entscheiden, ob Donald Trump dafür strafrechtlich belangt werden kann - oder womöglich durch seine Immunität als Präsident geschützt war.

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Er ist der erste Ex-Präsident der US-Geschichte, der sich wegen mutmaßlicher Straftaten vor Gericht verantworten muss: Donald Trump. Bevor aber die Anklage wegen mutmaßlicher Straftaten während seiner Amtszeit im Weißen Haus vor Gericht verhandelt werden kann, muss geklärt werden, wie es um die Immunität des 77-Jährigen steht.

Dabei steht die Frage im Raum, ob der Ex-Präsident wegen seines Verhaltens nach der Wahl und vor dem Machtwechsel in Washington vor drei Jahren auf Bundesebene überhaupt strafrechtlich verfolgt werden kann oder ob er womöglich durch seine Immunität als Präsident geschützt war.

Im Video: Trump verspricht nach Sieg Kapitolstürmer zu begnadigen

Zur entsprechenden Anhörung eines Berufungsgerichts will Donald Trump sogar persönlich erscheinen. Er werde an der Verhandlung in Washington teilnehmen, schrieb er in der Nacht zu Montag (8. Januar) auf der von ihm mitbegründeten Plattform Truth Social.

Trump gibt sich siegessicher

Dabei gibt sich der Republikaner sehr sicher, wie das Gericht entscheiden müsse. "Natürlich hatte ich als Präsident der Vereinigten Staaten und Oberbefehlshaber Anspruch auf Immunität. Ich war nicht im Wahlkampf, die Wahl war längst vorbei. Ich habe nach Wahlbetrug gesucht und ihn gefunden, was meine Pflicht ist", schrieb er weiter.

Trump hatte nach seiner Wahlniederlage im November 2020 behauptet, der Wahlsieg sei ihm durch massiven Betrug gestohlen worden und vor der Bestätigung des Ergebnisses im Kongress am 6. Januar 2021 seine Anhänger:innen aufgewiegelt. Anschließend hatten diese das US-Kapitol gestürmt.

Die Anwälte des Ex-Präsidenten sind der Ansicht, dass er nicht für Handlungen belangt werden könne, die sie zu seinen Pflichten als Präsident zählen und beantragten, dass die Anklage fallengelassen wird. Die zuständige Richterin in dem Verfahren hatte den Antrag allerdings abgelehnt. Da Trumps Team gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt hatte, muss nun das Berufungsgericht entscheiden.

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Der Ex-Präsident, der noch mit weiteren strafrechtlicher Anklagen konfrontiert ist, setzt nun darauf, die Prozesse gegen ihn bis nach der Wahl zu verzögern. Sollte er gewinnen, könnte er seinen Justizminister auffordern, die Ermittlungen auf Bundesebene gegen ihn einzustellen.

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  • 08.01.2024
  • 09:28 Uhr
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Truth Social: Donald J. Trump
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