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Wegen Klebe-Aktion

Letzte-Generation-Sprecherin zu Bewährungsstrafe verurteilt

  • Aktualisiert: 04.01.2024
  • 09:19 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Carla Hinrichs, Klimaaktivistin der Letzten Generation, soll im Jahr 2022 eine Frankfurter Straße blockiert und sich während des Protests festgeklebt haben.
Carla Hinrichs, Klimaaktivistin der Letzten Generation, soll im Jahr 2022 eine Frankfurter Straße blockiert und sich während des Protests festgeklebt haben. © Arne Dedert/dpa

Die Sprecherin der Klimaaktivisten Letzte Generation, Carla Hinrichs, wurde in Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zuvor war sie schon einmal verurteilt worden, hatte aber Berufung eingelegt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Carla Hinrichs ist weiter überzeugt, "das Richtige getan zu haben", als sie sich 2022 auf eine Frankfurter Straße klebte und einen Stau auslöste.

  • Gegen das anschließende Gerichtsurteil legte die Sprecherin der Letzten Generation Berufung ein. 

  • Damit scheiterte sie nun allerdings. 

Carla Hinrichs, die Sprecherin der Klimagruppe Letzte Generation, ist in einem Berufungsprozess am Frankfurter Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. "Sie hat es selbst in der Hand, ob sie noch mal irgendwann ins Gefängnis muss oder nicht", sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kirschbaum am Mittwochabend (3. Dezember) nach rund sieben Stunden Verhandlung laut der Deutschen Presse-Agentur.

Ihre Berufung wurde abgelehnt und die ursprüngliche Strafe aus dem letzten Jahr wurde wieder verhängt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Video: Klima-Aktivistin Carla Hinrichs droht nach Gerichtsverfahren Gefängnisstrafe

Hinrichs hatte zuvor Einspruch eingelegt

Im Berufungsverfahren wurde Hinrichs' Verurteilung aus dem Jahr 2023 überprüft. Die 26-Jährige wurde beschuldigt, im Jahr 2022 eine Straße in Frankfurt blockiert und sich während eines Protests dort festgeklebt zu haben. Diese Blockade führte zu einem erheblichen Stau. Als Konsequenz wurde gegen die Aktivistin ein Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro verhängt.

Sie legte Einspruch dagegen ein. Das Amtsgericht in Frankfurt am Main verhängte schließlich im Mai des vergangenen Jahres eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten Gefängnis gegen die junge Frau. Nach diesem Urteil ging sie in Berufung.

Im Video: Nötigung: Gründerin der "Letzten Generation" verurteilt

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Letzte-Generation-Sprecherin würde rückblickend Geldstrafe annehmen

Teils unter Tränen schilderte Hinrichs während der Verhandlung am Mittwoch, dass sie schon klimabewusst aufgewachsen sei. "Ich bin überzeugt, das Richtige getan zu haben", sagte sie in Bezug auf die Blockade im Jahr 2022.

Mit den Ankündigungen in sozialen Medien und weiteren Blockadeaktion hätte sie sich selbst vielleicht ein Bein gestellt, sagte Kirschbaum der Angeklagten. "Es ist eine Sache, als junger Mensch aus dem Gericht herauszugehen und sauer zu sein und spontane Posts zu verfassen." Es habe eine andere Qualität, mediale Öffentlichkeit zu suchen und mehre Tage nach einer Verurteilung neuerliche Protestaktionen anzukündigen und Urteile zu ignorieren.

Hinrichs erklärte, dass sie heute wahrscheinlich die ursprüngliche Geldstrafe akzeptieren würde, anstatt das Risiko einer Vorstrafe einzugehen. Sie würde sich weitere Blockadeaktionen der Letzten Generation genau überlegen.

Am Mittwoch postete Hinrichs im Vorfeld des Prozesses auf X (vormals Twitter): "Auf dem Weg nach Frankfurt. Morgen stehe ich vor dem Landgericht. 2023 war das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. 2024 beginnt mit der Strafverfolgung jener, die friedlich gegen die weitere Erhitzung protestieren."

  • Verwendete Quelle
  • Nachrichtenagentur dpa
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