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Ex-Präsident mischt alle auf

Trump regiert aus dem Knast heraus - ausgeschlossen oder doch möglich?

  • Aktualisiert: 24.08.2023
  • 06:52 Uhr
  • Stefan Kendzia
Trump dürfe sogar aus dem Knast heraus regieren - es gibt keine dementsprechende Verfassungsvorgabe, die einer inhaftierten Person den Dienst als Präsident absprechen kann.
Trump dürfe sogar aus dem Knast heraus regieren - es gibt keine dementsprechende Verfassungsvorgabe, die einer inhaftierten Person den Dienst als Präsident absprechen kann.© REUTERS

Donald Trumps Liste an Dingen, die noch nie ein Präsident vor ihm gemacht hat, ist lang. Allein dass er als Ex-Präsident auf der Anklagebank sitzen wird, ist eine Premiere. Jetzt stellt sich die Frage, ob er selbst aus dem Gefängnis heraus das Land regieren dürfte.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Präsident auf der Anklagebank in einem Strafverfahren: Das gab es in den USA noch nie vor Donald Trump.

  • Trump stellt mit seinen Verfahren das Verfassungssystem der USA auf die Probe wie kein anderer.

  • Trump kann für das Amt des Präsidenten kandidieren - auch wenn er verurteilt wird, auch wenn er im Gefängnis sitzt.

Darf er oder darf er nicht? Derzeit stellen sich Amerikaner:innen und Menschen weltweit viele Fragen zum Ex-Präsidenten und er stellt das Verfassungssystem auf die Probe wie kein anderer je zuvor: Darf Trump, wenn er hinter Gittern sitzen würde, trotzdem regieren?

Im Video: Nach Anklage in Georgia - Trump will sich stellen und "verhaften lassen"

Trump ist der erste Ex-Präsident auf einer Anklagebank in einem Strafverfahren

Donald Trump weiß, wie man Presse macht. Allein, dass er der erste Ex-Präsident überhaupt ist, der auf der Anklagebank in einem Strafverfahren gegen ihn sitzen wird, ist Premiere - und viele Schlagzeilen wert. Dabei wirft laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) nicht nur die Anklage gegen ihn im Bundesstaat Georgia Fragen auf, die das Verfassungssystem der USA bislang noch nicht zu beantworten hatte - sondern alle seine derzeitig anhängigen Verfahren: Kann ein verurteilter Straftäter überhaupt zum US-Präsidenten gewählt werden? Kann ein verurteilter Straftäter, der gewählt wurde, auch aus dem Knast heraus regieren?

Gar nicht so einfach zu beantworten. Denn eine solche Situation habe es noch nie gegeben, sagt der Verfassungsrechtler Gregory Magarian von der Washington University in St. Louis. Trotzdem: Die US-amerikanische Verfassung schreibt für Anwärter insgesamt nur drei Anforderungen vor, um gewählt zu werden: Sie müssen gebürtige US-Bürger sein, mindestens 35 Jahre alt sein und seit mindestens 14 Jahren in den USA leben. Nur eine Sache könnte Trump tatsächlich gefährlich werden: Sollte er sich an einem Aufstand gegen die Regierung beteiligt haben, wäre er laut Verfassung von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Nur: Dieser Anklagepunkt wurde bislang nicht gegen Trump erhoben.

Er kann für das Amt des Präsidenten kandidieren - auch wenn er verurteilt wird, auch wenn er im Gefängnis sitzt

Gregory Magarian, Verfassungsrechtler an der Washington University in St. Louis

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Trump kann für das Präsidentenamt kandidieren - trotz Verurteilung

Ob Trump zur Wahl antreten dürfe, obwohl er verurteilt wäre und in Haft käme, kann Magarian nur mit einem "Ja" beantworten: "Er kann für das Amt des Präsidenten kandidieren - auch wenn er verurteilt wird, auch wenn er im Gefängnis sitzt". Selbst das Regieren hinter schwedischen Gardinen sei möglich: "Es gibt keine Verfassungsvorgabe, die besagt, dass eine Person, die inhaftiert ist, nicht als Präsident der Vereinigten Staaten dienen kann." Problem sei, "dass ein Mann, der in einer Gefängniszelle sitzt, nicht die Dinge tun kann, die ein Präsident zu tun hat". In einem solchen Fall könnte der Präsident von seinem Vize und einer Mehrheit wichtiger Kabinettsmitglieder per 25. Zusatzartikels für unfähig erklärt werden, sein Amt ausüben zu können. Dass Trump seine eigene Entlassung aus der Haft anordnen könne, sei laut Rechtsexperten nicht möglich.

Eine weitere Frage, die seit ewig im Raum steht: Könnte sich Trump als Präsident selbst begnadigen? "Wir wissen es letztlich nicht, weil es noch nie passiert ist", sagt Magarian. "Aber ich sehe keinen Grund, warum er es nicht könnte." Dies gelte allerdings nur für die Fälle auf Bundesebene. Auf Bundesstaatsebene, auf der sich Trumps Fall in New York und Georgia bewegt, gelte das nicht. Hier könnte nur der jeweilige Gouverneur über eine Begnadigung entscheiden. "Aus rein verfassungsrechtlicher Sicht wäre das wohl die heftigste Krise, die man sich vorstellen kann. Und die Gerichte wären gezwungen, sie zu lösen", sagt Magarian. Die Lage wäre "chaotisch".

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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