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Debatte um Bürgergeld

Spahn will Verfassungsänderung für härtere Sanktionen bei Bürgergeld

  • Aktualisiert: 14.01.2024
  • 19:52 Uhr
  • Malika Baratov
Jens Spahn, CDU, fordert Verfassungsänderung, um schärfere Sanktionen beim Bürgergeld zu ermöglichen.
Jens Spahn, CDU, fordert Verfassungsänderung, um schärfere Sanktionen beim Bürgergeld zu ermöglichen.© Helmut Fricke/dpa

Jens Spahn, Vize-Fraktionsvorsitzender der Union, schlägt vor, die Verfassung zu ändern, um schärfere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger:innen einzuführen. Er sieht die geplanten Verschärfungen der Bundesregierung als unzureichend an.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Jens Spahn schlägt vor, die Verfassung zu ändern, um schärfere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger:innen einzuführen - für diejenigen, die Jobangebote ablehnen.

  • Die Bundesregierung plant, Jobcentern die Möglichkeit zu geben, das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett zu streichen, wenn Arbeitslose eine nachhaltige Arbeitsaufnahme verweigern.

  • Die IG-Metall-Chefin Christiane Benner kritisiert die geplanten Verschärfungen als Symbolpolitik.

Unionsfraktionsvize Jens Spahn hat eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. "Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern", betonte Spahn.

"Wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert wird, hat die Pflicht, dies auch zu nutzen. Wer sich dann immer noch verweigert, kann sich nicht darauf verlassen, durch andere finanziert zu werden. Das lässt sich so auch in die Verfassung aufnehmen", fügte Spahn hinzu. Die von der Bundesregierung geplanten Sanktionsverschärfungen im Bürgergeld wertete er als ersten Schritt in die richtige Richtung, der aber noch lange nicht reiche.

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Grünes Licht für Bürgergeld-Verschärfungen

Das Bundeskabinett hatte am Montag (8. Januar) grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. "Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden", heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.

Die Regierung beruft sich darauf, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen kompletten Leistungsentzug als möglich erachtet hat, wenn ein:e Bürgergeld-Empfänger:in ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.

IG-Metall-Chefin Christiane Benner kritisierte die geplante Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld als "reine Symbolpolitik". "Wir haben eine äußerst geringe Zahl radikaler Jobverweigerer", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Benner kritisierte: "Hier wird nach unten getreten, obwohl es schwarze Schafe häufig auf der Kapitalseite gibt - Steuerflucht, Betrug, Täuschung. Und die verursachen größeren Schaden, auch gesellschaftlich, als die wenigen Bürgergeldempfänger, auf die sich die Diskussion gerade einschießt."

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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