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Bilanz des vergangenen Jahres

In andere EU-Länder: Zehntausende Abschiebungen aus Deutschland scheiterten in 2023

  • Veröffentlicht: 08.04.2024
  • 12:30 Uhr
  • Lisa Apfel
Archiv: Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airpark im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug.
Archiv: Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airpark im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug.© Daniel Maurer/dpa

Mehr als 70.000 Überstell-Ersuche für Asylsuchende an andere EU-Länder, nur knapp über 5.000 Ausreisen - das ist Deutschlands Bilanz aus dem vergangenen Jahr. Der Grund dafür liegt auch bei den anderen Mitgliedsstaaten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Überstellungen von Asylbewerber:innen aus Deutschland in andere EU-Staaten scheiterten im Jahr 2023 mehrheitlich.

  • Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor.

  • Den Angaben zufolge stellte Deutschland 2023 insgesamt 74.622 Übernahme-Ersuche nach den Dublin-Regeln. Mit der Ausreise der Betroffenen endeten allerdings im vergangenen Jahr lediglich 5.053 Dublin-Verfahren.

Wann ist Deutschland für Asylsuchende zuständig? Das soll die Dublin-Verordnung regeln. Sie besagt, dass ein anderes EU-Land als die Bundesrepublik für Asylbewerber:innen zuständig ist, wenn dort ein Antrag auf Schutz gestellt wurde oder die Asylsuchenden dort zuerst eingereist sind – so weit, so gut, zumindest in der Theorie.

Doch aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion geht nun hervor: Das funktioniert alles andere als reibungslos. Demnach ist es im vergangenen Jahr sogar in der Mehrheit der Fälle nicht gelungen, Asylbewerber:innen in den für ihr Verfahren zuständigen europäischen Staat zurückzuschicken.

Im Video: Wie das EU-Asylsystem reformiert werden soll

Wie das EU-Asylsystem reformiert werden soll

Übernahme in über 20.000 Fällen von anderem EU-Land abgelehnt

Laut den Angaben hat Deutschland im Jahr 2023 74.622 Übernahme-Ersuche nach den Dublin-Regeln gestellt. Doch nur in 5.053 Fällen fand tatsächlich eine Ausreise statt.

Eine fristgerechte Überstellung gelang laut der Bundesregierung in 38.682 Fällen nicht. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, hat aber oft etwas mit dem Zielstaat zu tun.

In 22.462 Fällen wurde die Übernahme durch den anderen Mitgliedstaat aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt.

Eine Abschiebung muss nach der Dublin-Regelung innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die Frist kann nur im Ausnahmefall verlängert werden. Danach fallen die entsprechenden Asylbewerber:innen in die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland.

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Spitzenreiter Italien: 15.000 Ersuche, elf Überstellungen

Besonders auffällig ist hier Italien: Im ganzen Jahr wurden lediglich elf Asylbewerber:innen von Deutschland dorthin gebracht - trotz 15.479 Übernahme-Ersuchen.

Die meisten Dublin-Überstellungen erfolgten nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr mit 1.534 nach Österreich.

In 222 der Fälle aus 2023 scheiterte eine rechtzeitige Überstellung wiederum am Widerstand des Abzuschiebenden.

Übrigens: Nicht alle Fälle, für die im vergangenen Jahr Übernahmeersuchen gestellt wurden, wurden auch bis zum Jahreswechsel abgeschlossen. Heißt: Überstellungen, die 2023 erfolgten, können auf Übernahmeanträge aus 2022 zurückgehen.

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Innenministerium: Verbesserungen angestrebt

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Samstag (6. April), die Bundesregierung stehe im Austausch mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, um Verbesserungen bei der Durchführung des Dublin-Verfahrens zu erzielen.

Dass die Dublin-Überstellungen und andere Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in den vergangenen Jahren mehr schlecht als recht funktioniert haben, ist ein Grund für die nun geplante umfassende Reform. Über die Neuerungen, zu denen unter anderem Asylprüfungen an den EU-Außengrenzen für Menschen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote gehören, stimmt das Europäische Parlament in dieser Woche ab.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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