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Migration

Asyl: Faeser plant strengere Regeln für Abschiebungen

  • Veröffentlicht: 03.08.2023
  • 08:07 Uhr
  • Nelly Grassinger

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will die Abschiebe-Regeln deutlich verschärfen. Das Ziel sind schnellere Abschiebungen und entlastete Behörden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesinnenministerium will die Abschiebe-Regeln in Deutschland verschärfen.

  • Betroffene sollen etwa länger in Gewahrsam genommen werden dürfen.

  • Auch die Polizei soll bei Abschiebungen mehr Befugnisse bekommen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Abschiebe-Regeln in Deutschland verschärfen. Das geht aus einem Diskussionsentwurf hervor, den das Bundesinnenministerium mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Mit diesen soll nun weiter beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt.

Behörden sollen demnach mehr Zeit bekommen, um eine Abschiebung abgelehnter Asylbewerber:innen vorzubereiten, wie das Ministerium am Mittwoch (2. August) mitteilte.

Mehr Rechte für Beamte bei Abschiebungen

Faeser schlägt dazu eine Ausweitung des Ausreisegewahrsams von derzeit bis zu zehn auf künftig bis zu 28 Tage vor. "Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen" sollen Beamte bei einer Abschiebung zudem mehr Rechte für das Betreten von Räumlichkeiten bekommen. Das solle sicherstellen, dass Betroffene tatsächlich in Gemeinschaftsunterkünften angetroffen werden. Man wolle Einreise- und Aufenthaltsverbote sowie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen zudem künftig sofort vollziehbar und damit wirksamer machen.

Vorgeschlagen wird von Faeser auch, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

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Behörden sollen entlastet werden

Im Ausländerzentralregister soll den Plänen zufolge künftig erfasst werden, ob jemand existenzsichernde staatliche Leistungen erhält, welche Behörde dafür zuständig ist und über welchen Zeitraum sie gewährt werden. Das soll Ausländerbehörden, Sozialämter oder Jobcenter entlasten.

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Im Jahr 2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Neben abgelehnten Asylbewerber:innen können auch Tourist:innen, Arbeitnehmer:innen und ausländische Student:innen ausreisepflichtig werden, wenn ihr Visum beziehungsweise ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist.

Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann beispielsweise daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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