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CDU will "Systemwechsel"

Linnemann fordert Arbeitspflicht für Bürgergeld-Bezieher

  • Aktualisiert: 14.11.2023
  • 03:58 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, will nach sechs Monaten eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Bezieher.
Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, will nach sechs Monaten eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Bezieher. © Moritz Frankenberg/dpa

Arbeitsfähige Bürgergeldbezieher:innen sollen nach spätestens sechs Monaten zu Arbeit verpflichtet werden. Das fordert CDU-Politiker Carsten Linnemann. Die Christdemokraten wollen die Forderung im neuen Grundsatzprogramm "verankern".

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Union hatte von Anfang an Schwierigkeiten mit dem Bürgergeld.

  • Generalsekretär Linnemann strebt nun an, den Druck auf die Leistungsempfänger:innen zu intensivieren.

  • Jede arbeitsfähige Person soll nach spätestens einem halben Jahr einen Job annehmen oder gemeinnützig arbeiten müssen.

Die CDU will arbeitsfähige Bezieher:innen von Bürgergeld nach spätestens sechs Monaten zur Arbeit verpflichten: Die Partei fordert, das erst am 1. Januar eingeführte Bürgergeld in der jetzigen Form abzuschaffen. Das sagte Generalsekretär Carsten Linnemann der "BILD"-Zeitung und der "Süddeutschen Zeitung". Die Christdemokraten wollen die Forderung im neuen Grundsatzprogramm "verankern", wie Linnemann betonte. Der Generalsekretär leitet auch die Grundsatzprogramm-Kommission seiner Partei. Es brauche es einen "Systemwechsel" beim Bürgergeld mit "mehr Anreizen für die Jobaufnahme".

Im Video: Union fordert: Bürgergeld-Empfänger sollen gemeinnützige Arbeit leisten

Union fordert: Bürgergeld-Empfänger sollen gemeinnützige Arbeit leisten

Gemeinnütziges Arbeiten nach sechs Monaten

"Wer nicht arbeiten will, muss das nicht tun – er kann dann aber auch nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für seinen Lebensunterhalt aufkommt", sagte Linnemann der "Süddeutschen Zeitung". Im "BILD"-Interview betonte er: "Jeder, der arbeiten kann und Sozialleistungen bezieht, muss nach spätestens sechs Monaten einen Job annehmen, ansonsten gemeinnützig arbeiten".

Linnemann warf der Ampel-Koalition vor, das System der Anreize zur Arbeitsaufnahme "leider weitgehend abgeschafft" zu haben. Zum Beispiel seien "die Kooperationsvereinbarungen zwischen Bürgergeld-Empfänger:innen und dem Staat nicht verbindlich".

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Alleinstehende Erwachsene sollen 563 Euro im Monat erhalten – 61 Euro mehr als bisher. Mit Partner:innen zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 Euro statt bisher 451 Euro. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre bekommen künftig 471 Euro (bisher 420). Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steigt der Satz von 348 auf 390 Euro. Für die Kleinsten klettert er von 318 auf 357 Euro.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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