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In Halle (Saale)

Puffmutter gesucht! Arbeitsagentur inseriert Anzeige eines Bordellbetreibers nicht

  • Aktualisiert: 10.05.2023
  • 17:06 Uhr
  • Lena Glöckner

In Halle (Saale) sucht ein Bordellbetreiber eine neue Co-Chefin - dafür wollte er die Hilfe der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Das war allerdings nicht möglich - aus mehreren Gründen.

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Die Agentur für Arbeit in Halle (Saale) will das Gesuch eines Bordellbetreibers für eine Co-Chefin nicht veröffentlichen. Wie die "Bild" berichtet, wurden in der Anzeige weibliche Bewerber zwischen 35 und 55 Jahren gesucht, die kaufmännische, steuerrechtliche und juristische Grundkenntnisse sowie soziale Kompetenz mitbringen sollen. Erfahrungen im Milieu wären zwar hilfreich, aber nicht erforderlich. Die Agentur für Arbeit lehnte die Anzeige ab - aber nicht nur, weil sie keine Anzeigen für das Prostitutionsgewerbe veröffentlichen darf.

Denn: Der Bordellbetreiber suchte in seiner Anzeige explizit nach einer Frau und das wird als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewertet. Dieses verbietet eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts grundsätzlich. Er suche eine  "Puffmutter im besten Sinne des Wortes", schrieb der Betreiber in seiner Anzeige. Ausdrücklich wolle er nur weibliche Bewerberinnen zwischen 35 und 55 Jahren. Agentur für Arbeit betonte allerdings, sie könne eine solche Anzeige nicht veröffentlichen, da sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoße.

Stellenanzeigen dürfen keinen Prostitutionsbezug haben

Obendrein darf die Arbeitsagentur keine Stellenanzeigen für das Prostitutionsgewerbe veröffentlichen. "Soweit kein offensichtlicher Bezug zur Prostitution besteht, können Stellenangebote entgegengenommen werden", wird eine Sprecherin zitiert. Aber da die Formulierung in diesem Fall so ausdrücklich war, sei eine Publikation nicht möglich gewesen.

  • Verwendete Quellen:
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