Anzeige
Musk reagiert empört

Stundensatz von 288.888 Dollar: Tesla soll Rekord-Honorar an Anwälte zahlen

  • Veröffentlicht: 03.03.2024
  • 08:50 Uhr
  • Kira Born
Elon Musks Firma Tesla könnten nun Anwaltskosten in Rekord-Höhe drohen.
Elon Musks Firma Tesla könnten nun Anwaltskosten in Rekord-Höhe drohen.© REUTERS

Das Wichtigste in Kürze

  • Tesla könnte eine Rekordsumme von sechs Milliarden US-Dollar an Anwaltskosten zahlen.

  • Nach einem erfolgreichen Prozess gegen die von Tesla an Elon Musks ausgezahlte Vergütungssumme fordern die Anwält:innen nun ihr Honorar vom Elektroauto-Hersteller.

  • Musk äußerte sich empört über die extrem hohe Honorar-Forderung.

Anzeige

Ein Anwälte-Team, welches die Milliarden hohe Vergütung von Elon Musk erfolgreich angefochten hat, fordert nun ein Honorar in Höhe von sechs Milliarden US-Dollar. Der Tesla-Chef nannte die Forderungen "kriminell".

Elon Musk gehört zu den reichsten Menschen der Welt. Doch nun könnte sein Unternehmen tief in die Taschen greifen müssen. Tesla-Aktionär Richard Tornetta hatte Musk wegen seiner Vergütung von 56 Milliarden Dollar angeklagt. Seine Anwält:innen hatten die Vergütungs-Summe Ende Januar erfolgreich von einem Gericht in Delaware angefochten.

Nun fordern sie, dass ihr Honorar durch Musks-Konzern Tesla beglichen wird, da die Firma von der Rückgabe von Musks Gehaltspaket profitiert habe. Zudem könnte der Elektroauto-Hersteller das Anwalts-Honorar von der Steuer absetzten. Das Team fordert ein Honorar von sechs Milliarden Dollar - dies entspricht einem Stundenlohn 288.888 US-Dollar.

"Diese Struktur hat den Vorteil, dass die Vergütung direkt an den geschaffenen Nutzen gekoppelt ist und nicht einmal ein Cent aus der Tesla-Bilanz für die Zahlung von Gebühren entnommen wird", schrieb das Anwälte-Team laut der Nachrichtenagentur Reuters.

TESLA-LAWSUIT/WASTE
News

Wohlergehen der Arbeitnehmer gefährdet?

Elon Musk will Tesla-Mitarbeiter am Fließband schlafen lassen

Zu einer ungewöhnlichen Maßnahme greift Tesla-Firmengründer Elon Musk bei der bevorstehenden Fertigung seines neuen "Billig-Teslas" mit dem Codenamen Redwood: Um die Produktivität zu steigern, sollen seine Beschäftigten am Fließband schlafen.

  • 19.02.2024
  • 13:58 Uhr

Das Honorar der Anwält:innen solle in Form von Tesla-Aktien beglichen werden, erklärten die drei Anwaltskanzleien in einem am Freitag (Ortszeit) bekannt gewordenen Schriftsatz an das Kanzleigericht in Delaware. "Wir sind uns darüber im Klaren, dass das geforderte Honorar in seiner absoluten Höhe beispiellos ist."  Elon Musk bezeichnete die Forderung auf X als "kriminell".

Anzeige
Anzeige

Musks 56 Milliarden schwere Vergütung

Die 56 Milliarden schwere Entlohnung bestand aus Aktienoptionen, die Musk den Kauf von Tesla-Anteilen zu einem stark reduzierten Preis erlaubten. Tornetta warf dem Elektroauto-Hersteller vor, die an das gigantische Paket geknüpften Ziele, die Musk erreichen sollte, seien zu leicht zu erreichen gewesen. Tesla habe daher ein Recht darauf, dass das Vergütungspaket rückgängig gemacht werde. Die Richterin in Delaware bezeichnete das Vergütungspaket für Musk als "unfassbare Summe" und erklärte es für ungültig.

Im Video: Von Kleinanleger verklagt: Elon Musk bald nicht mehr reichster Mann der Welt?

Von Kleinanleger verklagt: Elon Musk bald nicht mehr reichster Mann der Welt?

Das Anwalts-Team des Aktionärs besteht aus drei Kanzleien: Bernstein Litowitz Berger & Grossmann und Friedman Oster & Tejtel, beide mit Sitz in New York, und Andrews & Springer aus Wilmington. Durch ihre Forderungen haben sich weit an die Spitze der Honorarforderungen bei Aktionärsklagen in den USA katapultiert. Die höchste Gebühr wurde bisher von einem Anwalts-Team in Höhe von 688 Millionen Dollar nach dem Bilanzfälschungsskandal 2008 beim Energiekonzern Enron. Die Anwält:innen hatten damals einen 7,2-Milliarden-Dollar-Vergleich nach dem Bilanzfälschungsskandal erzielt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur Reuters
Mehr News und Videos

Israels Angriff auf syrischen Hafen: Putins Flotte getroffen?

  • Video
  • 01:19 Min
  • Ab 12