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Höchstes UN-Gericht entspricht Antrag Südafrikas

Internationaler Gerichtshof: Israel muss deutlich mehr Hilfslieferungen in den Gazastreifen zulassen

  • Veröffentlicht: 28.03.2024
  • 23:52 Uhr
  • Michael Reimers
Niederlande, Den Haag: Ein Blick auf den Friedenspalast, in dem der Internationale Gerichtshof untergebracht ist.
Niederlande, Den Haag: Ein Blick auf den Friedenspalast, in dem der Internationale Gerichtshof untergebracht ist. © Patrick Post/AP/dpa

Der internationale Druck auf Israel dürfte weiter zunehmen, nachdem das höchste Gericht der Vereinten Nationen das Land nun dazu verpflichtet hat, schnell die Lieferung von deutlich mehr Hilfsgütern in den Gazastreifen zuzulassen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Internationale Gerichtshof hat Israel verpflichtet, die Lieferung von deutlich mehr Hilfsgütern in den Gazastreifen zuzulassen.

  • Das höchste Gericht der Vereinten Nationen ordnete an, dass mehr Grenzübergänge für den Transport von Nahrungsmitteln sowie medizinischer Hilfe geöffnet werden.

  • Israel muss dem Gericht nun innerhalb eines Monats berichten, welche Maßnahmen es zur Umsetzung ergreift.

Der Internationale Gerichtshof hat im laufenden Völkermord-Verfahren gegen Israel das Land dazu verpflichtet, schnell die Lieferung von deutlich mehr Hilfsgütern in den Gazastreifen zuzulassen. Eine Hungersnot müsse vermieden werden. Es müssten mehr Grenzübergänge für den Transport von Nahrungsmitteln sowie medizinischer Hilfe geöffnet werden, ordnete das höchste Gericht der Vereinten Nationen am Donnerstag (28. März) in Den Haag an. Damit entsprach das Gericht einem Antrag Südafrikas. Seine Entscheidungen sind bindend. Israel muss nun innerhalb eines Monats dem Gericht berichten, welche Maßnahmen es zur Umsetzung ergreift.

Bereits Ende Januar hatte das Gericht Sofortmaßnahmen angeordnet und Israel aufgetragen, alles zu tun, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Angesichts der sich verschlimmernden Lage in dem Kriegsgebiet und einer drohenden Hungersnot hatte Südafrika zusätzliche Maßnahmen verlangt. Dem hat das Gericht nun entsprochen.

Im Video: Internationaler Druck auf Israel wächst: Baerbock mahnt vor Ort

Israel wies Vorhaltungen Südafrikas zurück

Seit der Entscheidung vom 26. Januar hätten sich die "katastrophalen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen weiter verschlechtert", heißt es in der Entscheidung. Die Richter nennen dabei insbesondere die Hungerkrise. Es bestehe nicht mehr nur das Risiko einer Hungersnot, sondern diese habe bereits eingesetzt. Das Gericht zitiert auch einen UN-Bericht, nach dem schon mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, an Unterernährung und Austrocknung gestorben sind.

Israel müsse bei der Lieferung der Hilfsgüter eng mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, heißt es weiter in der Gerichtsentscheidung. Zu den dringend benötigten Hilfsgütern zählen die Richter auch Wasser, Strom, Kleidung sowie Zelte. Israel hatte die Vorhaltungen Südafrikas zurückgewiesen: Die Lieferungen humanitärer Hilfe würden nicht blockiert. Doch dieser Darstellung folgten die Richter nicht.

Im Video: Brisanter Völkermord-Vorwurf: Israel steht erstmals vor UN-Gericht

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Gazastreifen steht unter Schutz der Völkermord-Konvention

Das Gericht ermahnte Israel, dafür zu sorgen, dass Soldaten die Rechte der Palästinenser:innen nicht verletzen, die als Bevölkerungsgruppe unter dem Schutz der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes stünden. Dazu gehöre auch, die Lieferung dringend benötigter Hilfsgüter zu verhindern.

Auslöser des Gaza-Kriegs war das beispiellose Massaker mit mehr als 1.200 Toten, das Terroristen der Hamas und anderer islamistischer Gruppen am 7. Oktober vergangenen Jahres in Israel verübt hatten. Israel reagierte mit massiven Luftangriffen und einer Bodenoffensive. Angesichts der hohen Zahl ziviler Opfer und der katastrophalen Lage im Gazastreifen steht Israel jedoch international immer stärker in der Kritik.

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Hauptverfahren im Völkermord-Prozess steht noch aus

Südafrika hatte Israel vor dem Gericht verklagt und dem Land die Verletzung der Völkermord-Konvention vorgeworfen. Israel hatte die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Das Hauptverfahren in dieser Sache hat noch nicht begonnen. Zunächst hatte Südafrika sogenannte Sofortmaßnahmen von dem Gericht verlangt. Und die wurden nun weiter verschärft. Wann das Hauptverfahren beginnen wird, ist unklar.

Das Gericht hat zwar selbst keine Möglichkeit, die Durchsetzung seiner Entscheidungen zu erzwingen. Doch bei einem Verstoß dagegen kann der internationale Druck auf Israel noch weiter zunehmen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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