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Verbrechen gegen Menschlichkeit

Internationaler Strafgerichtshof: Litauen beantragt Ermittlungen gegen Belarus

  • Veröffentlicht: 30.09.2024
  • 19:13 Uhr
  • dpa
Staatsanwalt Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, sitzt im Gerichtssaal des Weltstrafgerichts.
Staatsanwalt Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, sitzt im Gerichtssaal des Weltstrafgerichts.© Peter Dejong/AP/dpa

Litauen hat beim Internationale Strafgerichtshof gegen das Regime des Machthabers von Belarus, Alexander Lukaschenko, Untersuchungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet.

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Litauen hat beim Internationalen Strafgerichtshof Ermittlungen gegen die Führung von Belarus wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Die autokratische Führung von Präsident Alexander Lukaschenko habe etwa gewalttätige Deportationen und Verfolgungen befohlen, heißt es in dem Antrag, den der Strafgerichtshof in Den Haag veröffentlichte. Chefankläger Karim Khan sagte die Prüfung des Antrags zu.

Belarus gehört diesem Weltstrafgericht zwar nicht an. Aber Litauen ist Vertragsstaat und gibt an, dass Teile dieser mutmaßlichen Verbrechen auf seinem Grundgebiet verübt worden seien. In dem Fall wäre der Ankläger befugt, zu ermitteln.

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Hunderttausende Belarussen seien mit Gewalt vertrieben worden und würden nun in Litauen oder anderswo in der EU leben, erklärte Litauen. Die mutmaßlichen Verbrechen hätten im April 2020 begonnen und würden bis heute andauern.

Lukaschenko ist ein enger Verbündeter des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Gegen ihn ermittelt der Chefankläger bereits. Er hatte Haftbefehle erlassen gegen Putin, seinen Generalstabschef, den früheren Verteidigungsminister sowie die Beauftragte für Kinderrechte.

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