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Hitzige Debatte

Mehr Rechte für Transpersonen: Bundestag segnet Selbstbestimmungsgesetz ab

  • Veröffentlicht: 12.04.2024
  • 17:32 Uhr
  • Lara Teichmanis
Der Bundestag gibt grünes Licht für mehr Selbstbestimmung von Transpersonen.
Der Bundestag gibt grünes Licht für mehr Selbstbestimmung von Transpersonen.© Getty Images

Der Bundestag hat am Freitag (12. April) nach einer emotionalen Debatte grünes Licht für das neue Selbstbestimmungsgesetz gegeben. Das bislang geltende Transsexuellengesetz ist damit Geschichte.

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Inhalt

  • Grünes Licht für mehr Selbstbestimmung
  • Wer profitiert von dem Gesetz?
  • Stimmen aus den Parteien
  • Schluss mit den Demütigungen
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Grünes Licht für mehr Selbstbestimmung

Nach einer teils hochemotionalen Debatte hat der Bundestag sich nun für das neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung ausgesprochen. Das Plenum stimmte am Freitag (12. April) in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlechtseinträgen auf dem Amt künftig deutlich leichter werden soll als bisher.

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Bei insgesamt 636 abgegebenen Stimmen votierten 374 Abgeordnete für das Gesetz. Mit Nein stimmten 251, elf Abgeordnete enthielten sich. Unterstützung für das Gesetz der Koalition kam aus der Gruppe Die Linke. Union, AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) lehnten eine Zustimmung klar ab.

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Wer profitiert von dem Gesetz?

Mit dem neuen Gesetz soll es leichter werden, seinen Geschlechtseintrag und Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Es sieht vor, dass Menschen ab 1. November dieses Jahres die entsprechende Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen.

Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden auf sich nehmen mussten, um ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Sie müssen bis heute dafür ein langwieriges und kostspieliges Verfahren mit Sachverständigengutachten durchlaufen.

Stimmen aus den Parteien

Bundesjustizminister Marco Buschmann begrüßte die Entscheidung des Bundestags und sprach von einem "wohlabgewogenen Beschluss". Bislang behandele der Staat transgeschlechtliche Menschen, die ihren Eintrag ändern lassen wollen, wie "Kranke", erklärte der FDP-Politiker.

"Mit dem Grundrecht auf Achtung der geschlechtlichen Identität" sei das schwer in Einklang zu bringen, sagte er weiter. Das neue Gesetz korrigiere diesen Missstand und löse das bislang geltende Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.

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Auch andere Länder hätten schon ähnliche Regelungen, erklärte Buschmann. Zugleich betonte er, dass die Neuregelung nicht zu Lasten jener gehen werde, die das Gesetz nicht direkt betreffe. Die Vertragsfreiheit und das Hausrecht blieben davon unberührt. Buschmann spielte damit auf Situationen an, in denen beispielsweise die Betreiber von Saunen künftig auch weiterhin darüber entscheiden dürfen, wem sie Zutritt gewähren und wem nicht - in Ausübung ihres Hausrechts. Konkret geht es etwa um die Frage, ob künftig auch Transfrauen Damensaunen besuchen dürfen und das Selbstbestimmungsgesetz mögliche Konflikte in diesem Bereich befördern könnte. "Es gibt zahlreiche Vorkehrungen gegen Möglichkeiten des Missbrauchs - und seien sie noch so fernliegend", versicherte Buschmann dazu.

Aus der Opposition kam dagegen scharfe Kritik. Die CDU-Abgeordnete Mareike Wulf (CDU) warf der Regierungskoalition vor, dass mit dem Gesetz künftig jeder Bürger seinen Geschlechtseintrag auf dem Amt ändern lassen könne, ohne dafür eine nähere Begründung zu nennen.

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Die AfD fand teils drastische Worte. "Jeder soll plötzlich irgendwie alles sein können", rief der Abgeordnete Martin Reichardt. Er sprach von "ideologischem Unfug" und von "Transextremisten". Es sei ein "aberwitziges Gesetz", das seine Fraktion vollumfänglich ablehne.  Auch die Abgeordnete Sahra Wagenknecht sorgte mit ihren Äußerungen für Aufregung im Saal.

"Ihr Gesetz ist frauenfeindlich und Ihr Gesetz macht Eltern und Kindern zu Versuchskaninchen einer Ideologie, von der nur die Pharma-Lobby und die Pharmaindustrie profitiert", befand die Vorsitzende der Gruppe Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Neuregelungen würden zwar keine chirurgischen Eingriffe betreffen, sie würden aber "die Weichen dafür stellen", warf sie der Regierung vor. "Und das halten wir für verantwortungslos."

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Schluss mit den Demütigungen

Der Bundesverband Trans* e.V. lobte das neue Gesetz als Meilenstein. "Es ist schwer in Worte zu fassen, was dieses Gesetz für Menschen bedeutet, die jahrelang auf dessen Verabschiedung gewartet haben", erklärte Verbandsmitglied Kalle Hümpfner dazu. Viel Beifall kam auch aus der Gruppe Die Linke. Die Vorsitzende Janine Wissler wies darauf hin, dass das Selbstbestimmungsgesetz Erleichterungen "für eine der am stärksten diskriminierten Gruppen in der Gesellschaft" bringe.

Es ist schwer in Worte zu fassen, was dieses Gesetz für Menschen bedeutet, die jahrelang auf dessen Verabschiedung gewartet haben.

Kalle Hümpfner, Verbandsmitglied Trans* e.V.

Mit den Demütigungen sei nun Schluss, erklärte auch der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, in einer emotionalen Debatte am Freitag im Bundestag. Das Transsexuellengesetz habe genug Leid verursacht. Die Grünen-Abgeordnete Nyke Slawik, die selbst zur Gruppe der Transpersonen gehört, schilderte, wie schwer es für sie damals gewesen sei, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. 2000 Euro habe sie dafür zahlen müssen - Geld, das sie gerne stattdessen in ihren Führerschein oder den Umzug in eine neue Wohnung investiert hätte. Transpersonen würden immer wieder erleben, dass ihre "Würde zur Verhandlungssache gemacht wird", erklärte sie. Mit diesen "unmenschlichen Hürden" sei nun Schluss.

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird das seit 40 Jahren geltende Transsexuellengesetz abgelöst. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen des Gesetzes mehrfach in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigenden Verfahren für Betroffene hingewiesen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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