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Kontaminierung mit Salmonellen nicht ausgeschlossen

Salmonellen: Ölmühle Hartmann ruft Bärlauch-Öl zurück

  • Aktualisiert: 03.06.2024
  • 12:14 Uhr
  • Clarissa Yigit
Eine mögliche Kontaminierung der Zutat Bärlauch mit Salmonellen im Bärlauch-Öl der Ölmühle Hartmann GbR ist nicht ausgeschlossen. Daher ruft der Ölfabrikant sein Öl zurück. (Symbolbild)
Eine mögliche Kontaminierung der Zutat Bärlauch mit Salmonellen im Bärlauch-Öl der Ölmühle Hartmann GbR ist nicht ausgeschlossen. Daher ruft der Ölfabrikant sein Öl zurück. (Symbolbild)© Corinna Gissemann - stock.adobe.com

Bei einem Öl mit Bärlauch der Ölmühle Hartmann GbR ist eine mikrobielle Belastung mit Salmonellen nicht ausgeschlossen. Daher ruft der Hersteller sein Bärlauch-Öl zurück.

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Die Ölmühle Hartmann GbR ruft sein Bärlauchöl in der 0,25 Liter-Flasche wegen des Verdachts auf Salmonellen und dem damit verbundenen Risiko einer Infektionsgefahr zurück.

Laut dem Warenrückruf kam es bereits bei dem Vorlieferanten des Ölherstellers bei der Zutat "Bärlauchblätter gehackt" zu einer mikrobiellen Belastung mit Salmonellen. Betroffen ist das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 30. März 2026.

Im Video: Listerien-Befall: Käse-Rückruf ausgeweitet

Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen

  • Produktname: Bärlauchöl, 0,25 Liter Flasche (HO-Rapsöl mit Bärlauch)
  • Charge: 51368
  • MHD: 30.03.2026
  • Produktionsdatum: 23.01.2024
  • EAN-Code: 4260063030543
  • Hersteller (Inverkehrbringer): Ölmühle Hartmann GbR

Salmonellen gelangen am häufigsten durch den Konsum kontaminierter Lebensmittel in den Verdauungstrakt des Menschen. Symptome einer Salmonelleninfektion sind plötzlicher Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen, allgemeines Unwohlsein, Fieber und gelegentlich auch Erbrechen.

In der Regel klingen die Beschwerden nach mehreren Tagen von selbst wieder ab, erklärt "Infektionsschutz.de". Halten die Symptome allerdings länger an, sollte umgehend ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

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Konsument:innen, die das Bärlauchöl gekauft haben, können dieses ohne Vorlegen des Kassenbons und gegen Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

  • Verwendete Quellen:
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