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Internationaler Strafgerichtshof

Ungarn verweigert Festnahme Putins im Fall der Fälle

  • Veröffentlicht: 24.03.2023
  • 12:21 Uhr
  • Stefan Kendzia
Article Image Media

Wladimir Putin kann sich sicher fühlen. Zumindest bei einem Besuch in Ungarn. Trotz Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Despoten sieht die Regierung in Budapest laut "Tagesschau" keine rechtliche Grundlage für eine Festnahme.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat einen Haftbefehl gegen Putin erlassen.

  • Ungarn will den Haftbefehl gegen Wladimir Putin offenbar ignorieren.

  • Ungarn habe das IStGH-Statut nie proklamiert. Eine Verhaftung wäre somit nicht verfassungskonform.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat einen Haftbefehl gegen Putin und dessen Kinderrechtsbeauftragte, Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, erlassen. Grund dafür ist die mutmaßliche Verschleppung unzähliger ukrainischer Kinder nach Russland.

Festnahme wäre großes Zeichen

Auch wenn es unwahrscheinlich ist - eine Festnahme der Beschuldigten wäre ein "großes Symbol", wie  Strafrechtsexpertin Professorin Stefanie Bock von der Philips-Universität Marburg in einem ZDF-Interview mitteilt. Grundsätzlich sind die Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs "verpflichtet, den Haftbefehl zu vollstrecken, also die Person festzunehmen", so Bock. Ungarn ist eines der Länder, die sich nun weigern, Putin zu inhaftieren, sollte er ungarisches Staatsgebiet betreten.

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Ungarn sagt "Nein"

Ungarn weigert sich, die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) will es unbedingt: die Umsetzung des Haftbefehls gegen Putin. "Niemand steht über der Charta der Vereinten Nationen, niemand steht über dem humanitären Völkerrecht, niemand kann Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungesühnt begehen", sagte die Grünen-Politikerin. Ungarns Kanzleramtsminister Gergely Gulyas hingegen begründet die Ablehnung einer Inhaftierung mit: "Ungarn hat das IStGH-Statut nie proklamiert", wie er laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) sagte. Laut Gulyas verstoße der Haftbefehl sogar gegen die ungarische Verfassung.

Zwar hatte Ungarn 1999 das Römische Statut des IStGH unterzeichnet und 2001 wurde es ratifiziert. Gleichzeitig haben es wechselnde konservative Staatspräsidenten versäumt, das Ratifizierungsgesetz gegenzuzeichnen. Trotzdem betrachtet der IStGH Ungarn als Signierstaat. Das Land sei an das Statut gebunden, heißt es aus Den Haag. Ungarische Juristen allerdings sehen das nicht so eindeutig.

Wladimir Putin ist nun Teil einer "illustren Gesellschaft". Neben Omar al-Baschir aus dem Sudan und Muammar al-Gaddafi aus Libyen ist der russische Staatschef nun der dritte im Bunde, gegen den ein IStGH-Haftbefehl ausgestellt wurde - und das während seiner Amtszeit.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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