Anzeige
"Absolute Topliga der Gefährlichkeit"

Verdächtiger im Fall Maddie McCann: Warum wird Christian B. jetzt aus dem Gefängnis entlassen?

  • Veröffentlicht: 10.09.2025
  • 14:14 Uhr
  • dpa
Nach dem Verschwinden von Maddie McCann suchten ihre Eltern auch über Medien nach ihrer Tochter. (Archivbild)
Nach dem Verschwinden von Maddie McCann suchten ihre Eltern auch über Medien nach ihrer Tochter. (Archivbild)© Sven Kaestner/AP/dpa

Mordverdacht, aber keine Anklage: Der Verdächtige im Fall von Madeleine McCann kommt trotz Warnungen bald aus dem Gefängnis. Bekommt er in Freiheit Auflagen? Und was könnten diese bewirken?

Anzeige

Inhalt

Wenige Tage vor der geplanten Haftentlassung des im Fall Maddie Verdächtigen Christian B. weisen deutsche Ermittler:innen auf mögliche Risiken hin. Weil sie den Mann weiter für gefährlich hält, will die Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass der 48-jährige Deutsche nach der Freilassung zumindest eine elektronische Fußfessel trägt.

Die Strafverfolger haben den mehrmals Vorbestraften im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht. Ein Gutachter stufte ihn in "die absolute Topliga der Gefährlichkeit" ein. Trotzdem kommt er nun frei. Weshalb?

Anzeige
Anzeige
Maddie

Was geschah mit Maddie McCann? Jetzt "Deutschlands spektakulärste Kriminalfälle" kostenlos auf Joyn streamen

KOSTENLOS auf Joyn: Die neuesten Videos zu News und Hintergründen jetzt streamen!

Warum endet die Haft noch in diesem Monat?

"Spätestens am 17. September" hat B. seine langjährige Haftstrafe abgesessen, zu der ihn das Landgericht Braunschweig im Jahr 2019 wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal verurteilt hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kann er das Gefängnis in wenigen Tagen verlassen - und ist dann ein freier Mann.

Das Justizministerium in Hannover verweist auf die eindeutige Rechtslage, nach der eine Entlassung aus dem Justizvollzug zum Strafende zwingend erfolgen muss. Das gelte auch im vorliegenden Fall. Über die Verurteilung wegen Vergewaltigung hinaus liegt bisher nichts öffentlich Bekanntes gegen den 48-Jährigen vor, was eine Haftverlängerung rechtfertigen würde.

Anzeige
Anzeige

Reicht der Mordverdacht nicht aus?

Nein. Im Fall der verschwundenen Madeleine McCann gibt es weiterhin nur den Verdacht, dass Christian B. das Mädchen entführt und getötet hat. Diesen haben die Ermittler:innen öffentlich geäußert. Es gibt jedoch keine Anklage - und es gilt die Unschuldsvermutung.

Mit Blick auf die mittlerweile seit mehr als fünf Jahren im Raum stehenden Verdächtigungen sprach B.s Verteidiger Friedrich Fülscher schon mehrmals von einer "massiven Vorverurteilungskampagne" gegen seinen Mandanten. "Hätte ein hinreichender Tatverdacht bestanden, so wäre längst Anklage erhoben worden", sagte Fülscher der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Ist die Lage damit eindeutig?

"Rein rechtlich ja", sagte der psychiatrische Gutachter und Sexualwissenschaftler Johannes Fuß jüngst im Interview der "Süddeutschen Zeitung". Nach sieben Jahren Haft sei irgendwann der letzte Tag im Gefängnis gekommen.

In so einem Fall könne der Schutz der Allgemeinheit nur durch Aufsicht und Auflagen durchgesetzt werden, eine vollständige Sicherheit gebe es aber nicht. "Die Gesellschaft muss die Unsicherheit aushalten", sagte der Professor der Universität Duisburg-Essen dem Blatt.

Anzeige
Anzeige

Freiheit trotz der bescheinigten Gefahr?

Die Staatsanwaltschaft verweist hingegen darauf, dass ein psychiatrischer Gutachter im jüngsten Prozess festgestellt habe, dass weitere Straftaten - insbesondere Sexualstraftaten - von Christian B. zu erwarten seien. Die Gefahr bestehe unter anderem, weil B. in der Haft keine Therapie absolviert habe.

Seiner Einschätzung nach sei der Mann in "die absolute Topliga der Gefährlichkeit" einzuordnen, sagte der Arzt im September 2024 in einem weiteren Prozess gegen B. vor dem Landgericht Braunschweig. Der Psychiater betonte aber auch, dass er nur eine Verdachtsdiagnose stellen könne, weil B. nicht bereit gewesen sei, sich mit ihm zu treffen und mit ihm zu sprechen.

In dem Prozess in Braunschweig hatte die Staatsanwaltschaft Christian B. drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Im Oktober 2024 wurde B. nach einem aufwendigen Prozess freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft in Revision ging. Mit einer Entscheidung wird aber auf keinen Fall vor der bevorstehenden Haftentlassung gerechnet.

Anzeige

Was versucht die Staatsanwaltschaft?

Zumindest den Versuch, dem Verdächtigen Auflagen zu erteilen, unternimmt die Staatsanwaltschaft in diesen Tagen noch. Der 48-Jährige soll nach dem Willen der Ermittler:innen nach der Entlassung eine elektronische Fußfessel tragen, einen festen Wohnsitz wählen müssen und das Land nicht ohne Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle verlassen dürfen.

Eine Entscheidung über diesen Antrag steht von der zuständigen Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Hildesheim noch aus. Übersetzt heißt das, dass noch unklar ist, welche Regeln nach der Haftentlassung für B. gelten.

Wieso steht der Mann im Fall Madeleine derart im Fokus?

Mit den Ermittlungen gegen B. wird oft auch die Hoffnung auf eine nicht mehr für möglich gehaltene Klärung des Schicksals des Mädchens verbunden.

Christian B. ist ein mehrmals vorbestrafter Sexualstraftäter, der Anfang der 2000er in Portugal gelebt haben soll. Die Vergewaltigung der 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005, für die B. 2019 für schuldig gesprochen wurde, geschah in dem Ort Praia da Luz. An dem Ort an der Algarve verschwand auch Madeleine.

Die deutschen Strafverfolger sind überzeugt davon, dass B. das Kind entführt und getötet hat. "Und zwar allein er", bekräftigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans Christian Wolters.

Die Strafverfolger betonen, dass sie bei den jahrelangen Ermittlungen nichts gefunden haben, was den Tatverdacht entkräften könnte. "Keine entlastenden Beweise, kein Alibi, keinen Hinweis darauf, dass er nicht am Tatort gewesen sein könnte", fasste Wolters zusammen.

Warum gibt es dann keine Anklage?

Bisher gebe es offenbar keinerlei tragfähige Indizien, sagt B.s Verteidiger Fülscher. Die Aussagen der Strafverfolger bezeichnet er als in höchstem Maße bedenklich. Es sei nicht Aufgabe eines Beschuldigten, seine Unschuld zu beweisen, sagte der Anwalt. Vielmehr sei die Staatsanwaltschaft verpflichtet, den Tatnachweis zu führen. Und ein unabhängiges Gericht davon zu überzeugen.

Was macht den "Fall Maddie" so besonders?

Kurz nach dem Verschwinden des Mädchens im Jahr 2007 zog ein Mediensturm über den beschaulichen Urlaubsort Praia da Luz. Eine professionelle PR-Maschinerie sollte verhindern, dass das Mädchen aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwindet.

Vor allem die britischen Boulevardmedien stürzen sich auf den Fall, der schnell auch weltweit Interesse auslöste, wie selten ein Vermisstenfall zuvor. Der Papst empfing die Eltern, und die Ermittlungen der britischen Polizei kosteten umgerechnet längst mehr als 15 Millionen Euro.

Völlig überraschend informierten Ermittler:innen im Jahr 2020 in einem TV-Beitrag darüber, dass es einen deutschen Verdächtigen gibt. Nach mehr als einem Jahrzehnt der Ungewissheit dauerte es nur wenige Stunden, bis das internationale Interesse wieder aufflammte. Und besonders die britische Öffentlichkeit lässt der Fall bis heute nicht los: Es vergeht kaum eine Woche, in der Boulevardmedien nicht neue Maddie-Schlagzeilen produzieren - gerade jetzt, kurz vor der bevorstehenden Freilassung des Verdächtigen.

Mehr News
urn:newsml:dpa.com:20090101:250910-911-020022
News

Newsticker: Pistorius sieht NATO-Provokation - Moskau: Keine Ziele in Polen anvisiert

  • 10.09.2025
  • 17:13 Uhr
Alle aktuellen :newstime-Sendungen finden Sie kostenlos auf Joyn