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Seit Donnerstag

Verurteilter Doppelmörder aus Berlin weiterhin auf der Flucht

  • Veröffentlicht: 22.06.2024
  • 11:13 Uhr
  • Michael Reimers
Berlin: Die Justizvollzugsanstalt Tegel ist eines der größten Gefängnisse Deutschlands.
Berlin: Die Justizvollzugsanstalt Tegel ist eines der größten Gefängnisse Deutschlands. © Paul Zinken/dpa

Sein erster unbegleiteter Ausgang aus dem Gefängnis endete mit einer Flucht: Seit Donnerstag fahndet die Polizei bundesweit nach einem untergetauchten Insassen der Haftanstalt Berlin Tegel.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Donnerstag (20. Juni) wird ein zweifacher Mörder gesucht.

  • Er war von einem unbegleiteten Freigang aus der Berliner Haftanstalt Tegel nicht zurückgekehrt.

  • Seitdem fahndet die Polizei bundesweit nach dem verurteilten Kriminellen.

Noch immer ist ein zweifacher Mörder aus Berlin auf der Flucht. Die bundesweite Fahndung nach dem 50-Jährigen hat nach Justizangaben von Samstag (22. Juni) bisher nicht zum Erfolg geführt. Der Straftäter hatte am Donnerstagnachmittag seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht aus der Haftanstalt Tegel genutzt.

Nach Angaben der Justizverwaltung beging der Mann 1995 zwei Morde und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurde der Mann im November 2001 in der Hauptstadt verurteilt. Nach einem Bericht der "B.Z." soll er im Oktober 1995 zwei Männer erschlagen haben; erst in Berlin und wenige Tage später in Brandenburg.

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Lockerungen sollen auf Leben in Freiheit vorbereiten

Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

Bevor der Mann am Donnerstag erstmals unbegleitet die Haft verlassen durfte, hatte es laut Justizverwaltung ein "umfassendes Prüfverfahren" gegeben. Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach Einschätzung des Gutachters sei die Lockerung zu verantworten gewesen. "Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen", teilte die Justizverwaltung mit.

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Nicht der einzige Fall von Flucht bei Freigang

Bereits im Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang aus der Justizvollzugsanstalt Tegel zur Flucht genutzt. Der 54-jährige Straftäter wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst. Die Polizei griff den Geflohenen dort am späten Abend des 9. Februar im Kreis Dithmarschen auf. Nach seiner Rückkehr ins Gefängnis wurden ihm sämtliche Lockerungen gestrichen.

In Essen war am Dienstagnachmittag (18. Juni) ein Sexualstraftäter seinem Betreuer bei einem beaufsichtigten Ausgang in einem Einkaufszentrum entkommen. Der 49-Jährige stellte sich aber nach mehreren Stunden auf der Flucht. Die Polizei hatte die Bevölkerung zuvor vor dem Mann gewarnt.

:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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