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Lokführergewerkschaft

Arbeitsgericht: Sechster Bahn-Streik der GDL darf stattfinden

  • Veröffentlicht: 11.03.2024
  • 21:41 Uhr
  • Nelly Grassinger

Auf Bahnfahrende warten erneute Ausfälle und Behinderungen. Der Versuch der Deutschen Bahn, einen weiteren Streik der Lokführer vor Gericht zu stoppen, ist vorerst gescheitert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf zunächst wie geplant stattfinden.

  • Das Arbeitsgericht in Frankfurt lehnte eine Klage der Deutschen Bahn ab. 

  • Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt.

Die Deutsche Bahn scheitert vorerst mit dem Versuch, den Ausstand der Lokführergewerkschaft GDL mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montagabend (11. März) eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, begründete Richterin Stephanie Lenze die Entscheidung. Eine Berufung einzulegen sei beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.

Bereits am Montag um 18 Uhr begann die GDL mit ihrem Streik im Güterverkehr. Im Personenverkehr soll er am Dienstag um 2 Uhr losgehen. Erneut soll es dann für 24 Stunden zu weitreichenden Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr kommen.

Die GDL hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik aufgerufen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten andauernden Tarifkonflikt mit der Bahn. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter:innen ohne finanzielle Einbußen.

Im Video: Spitzen-Politiker fordert Streik-Verbot für die Lokführer

Spitzen-Politiker fordert Streik-Verbot für die Lokführer

Bahn: Kurzfristiger Streikaufruf "blanke Zumutung"

Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen "Wellenstreiks" will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Bahn erhöhen. Die Bahn hatte die "viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden" zu dem Streik scharf kritisiert. Diese sei für die Fahrgäste eine "blanke Zumutung".

Die Bahn versuchte im laufenden Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg.

Bahnvertreter Florian Weh betonte vor dem Arbeitsgericht, der Konzern könne sich eine Wiedereinstiegsvereinbarung in Verhandlungen vorstellen  - auf Basis des jüngsten Kompromissvorschlags der Moderatoren Thomas de Maizière und Daniel Günther - oder den Einstieg in eine formale Schlichtung. Die GDL forderte aber ein weiteres Entgegenkommen und zeigt sich nicht dazu bereit, den Streik abzubrechen.

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Fronten zwischen Bahn und GDL verhärten sich

Nach erneut gescheiterten Verhandlungen hatte die Bahn die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns lief am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden ab, da kündigte die GDL den Streik an.

Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit. Knackpunkt ist die Forderung, dass Schichtarbeiter für das gleiche Geld 35 statt 38 Stunden in der Woche arbeiten sollen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern.

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Bahn will in Berufung gehen

Der Konzern kündigte an, in Berufung zu gehen. "Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen", sagte Florian Weh. Darüber soll laut Unternehmen am Dienstag entschieden werden. Ein genauer Termin stand zunächst nicht fest.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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