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Verbraucherschutz

So funktionieren Lebensmittelrückrufe und diese Rechte haben Verbraucher

  • Aktualisiert: 14.02.2024
  • 11:06 Uhr
  • Rebecca Rudolph
Manche Lebensmittel müssen zurückgerufen werden, da sie Mängel aufweisen.
Manche Lebensmittel müssen zurückgerufen werden, da sie Mängel aufweisen.© Sina Schuldt/dpa

Immer wieder kommt es zu Rückrufen von Lebensmitteln. Aber wie läuft das ab? Wer ist für die Sicherheit von Lebensmitteln verantwortlich? Für das Verfahren gelten bestimmte Regeln und Rechte für Verbraucher:innen. Hier erfahren Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Lebensmittelrückrufen.

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Wie entsteht ein Lebensmittelrückruf?

Lebensmittelunternehmer:innen sind nach geltendem EU-Recht grundsätzlich für die Sicherheit und Unbedenklichkeit der von ihnen produzierten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Ein Lebensmittelrückruf, auch als öffentliche Warnung bekannt, erfolgt, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit birgt oder wenn gegen Gesetze zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen verstoßen wurde.

Ebenso kann ein Rückruf erfolgen, wenn ein Lebensmittel, das für den Verzehr ungeeignet ist, die Verbraucher:innen erreicht hat. Des Weiteren wird ein Lebensmittelrückruf eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass Verbraucher:innen in erheblichem Maße getäuscht wurden oder werden. Diese Maßnahme dient dazu, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Im Video: Nicht Trinken! Edeka nimmt diese Milch aus den Regalen

Sollte ein Lebensmittelunternehmer erkennen oder den Verdacht haben, dass eines seiner Produkte nicht den Standards der Lebensmittelsicherheit entspricht, ist er verpflichtet, das betroffene Lebensmittel unverzüglich zurückzurufen. Falls das Produkt bereits im Umlauf und bei Verbraucher:innen angekommen sein könnte, besteht nicht nur die Pflicht zur Rücknahme, sondern auch zur effektiven Information der Öffentlichkeit über die Gründe für den Rückruf.

Im Falle einer möglichen Beeinträchtigung der Gesundheit von Verbraucher:innen ist der Lebensmittelunternehmer zudem dazu verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, obliegt es allen Beteiligten, einschließlich des Lebensmitteleinzelhandels, die eingeleiteten Maßnahmen konsequent umzusetzen. 

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Rücknahme oder Rückruf: Was ist der Unterschied?

Wenn das betreffende Lebensmittel Verbraucher:innen noch nicht erreicht hat, erfolgt lediglich eine Rücknahme der Produkte. Lebensmittelunternehmer fordern in diesem Fall ihre Handelspartner:innen auf, die Produkte nicht zu verkaufen und zum Hersteller zurückzusenden. Für diese Rücknahmen wird oft auch der Begriff "stiller Rückruf" verwendet. Wenn das Lebensmittel jedoch bereits den Endverbraucher erreicht hat und sich somit bereits in den Regalen der Supermärkte zum Verkauf befindet, ist der Lebensmittelunternehmer verpflichtet, einen öffentlichen Rückruf durchzuführen. In diesem Fall müssen die Verbraucher:innen öffentlich über die Rücknahme informiert werden, und zwar so, dass die Information sie auch erreicht.

Wie werde ich darüber in Kenntnis gesetzt, ob ich ein Lebensmittel erworben habe, dass von einem Rückruf betroffen ist?

Um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen effektiv und klar informiert werden, schickt das Lebensmittelunternehmen normalerweise eine Pressemitteilung an lokale Medien und stellt den Kund:innen einen Flyer bzw. Aushang zur Verfügung. Die Pressemitteilung muss sämtliche für Endverbraucher:innen relevanten Informationen enthalten.

Im Video: Decathlon - Rückruf wegen Lebensgefahr

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Welche Informationen muss ein Rückruf enthalten?

Der Rückruf muss sämtliche für die Verbraucher:innen relevanten Informationen enthalten. Dazu gehören:

  • Eine präzise Beschreibung des Lebensmittels (Produktbezeichnung, Mindesthaltbarkeits- / Verbrauchsdatum, Chargennummer).
  • Ein Farbfoto sowie Angaben zu den Vertriebswegen, den von dem Lebensmittel ausgehenden Gefahren und den möglichen Auswirkungen bei Verzehr des Lebensmittels.
  • Falls der Lebensmittelunternehmer auch andere regelmäßig genutzte Kommunikationskanäle wie beispielsweise die Homepage, Newsletter oder Social Media nutzt, sollte er die Information an die Öffentlichkeit auch über diese Kanäle verbreiten.

Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörde

Für Rücknahmen und Rückrufe sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden je Bundesland zuständig. Sie überprüfen die eingeleiteten Maßnahmen der Lebensmittelunternehmer und kontrollieren, ob diese wirksam waren. Sollte der Lebensmittelunternehmer der Verpflichtung des Rückrufes nicht oder nicht ausreichend nachkommen, so kann die Behörde einen Rückruf anordnen.

Allerdings ist das nur rechtens, wenn andere ebenso wirksame Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig durch den Lebensmittelunternehmer getroffen werden oder die Informationen die Verbraucher:innen nicht erreichen. Innerhalb der EU informieren sich die Behörden gegenseitig über das Kommunikationsnetz des europäischen Schnellwarnsystems RASFF über Rücknahmen und Rückrufe zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen.

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Was ist das Portal lebensmittelwarnung.de?

Insbesondere zu überregional vertriebenen Lebensmitteln wird für die Information der Öffentlichkeit von den Ländern und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de betrieben.

Auf der Webseite werden Warnmeldungen der Landesministerien zu Produkten veröffentlicht, die aufgrund einer möglichen Gesundheitsgefahr von Unternehmen zurückgerufen werden oder vor denen Behörden selbst warnen. Zu den Produkten gehören Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Das sind alle Waren, die vom Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch erfasst werden.

Die Öffentlichkeit wird durch die hier bekannt gemachten Produktwarnungen informiert. Sie sollen damit zur Gefahrenabwehr dienen. Allerdings ersetzt das Veröffentlichen allein nicht die Maßnahmen der Behörden, wie zum Beispiel Kontrollen, Schließungen von Betrieben oder die Einleitung von Straf- oder Bußgeldverfahren aus Sicherheitsgründen.

Was wird auf dem Portal veröffentlicht?

Meistens werden auf der Webseite Informationen über Rückrufe oder Rücknahmeaktionen von den Unternehmen, die für die Produkte verantwortlich sind, veröffentlicht. Zur klaren Identifizierung werden die folgenden Informationen bekannt gegeben: 

  • Name des Artikels und Unternehmers
  • Produktfotos
  • Angaben zur Haltbarkeit
  • Artikel- bzw. Chargennummer
  • Betroffene Bundesländer

Außerdem wird auf der Webseite auch empfohlen, was nach dem Kauf des Produkts zu tun ist, wie zum Beispiel die Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises.

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An wen können sich Verbraucher bei der Entdeckung eines nicht sicheren Lebensmittels wenden?

Wenn die Lebensmittel lose gekauft wurden, sollte die Beschwerde sofort bei Verkäufer:innen oder Gastwirt:in zurückgegeben werden. Bei Ware, die verpackt wurde, sollten sich die Verbraucher:innen direkt an den Herstellerbetrieb wenden. Sollte nicht auf die Beschwerde reagiert werden, kann man die kommunale Überwachungsbehörde, also den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, einschalten.

Welche Behörde ist zuständig?

Nicht nur beim Handel kann man sich beschweren: Wenn ein Lebensmittel Mängel aufweist, in der Verpackung weniger Inhalt vorhanden ist als angegeben oder die Herkunftsangaben ungenau sind, kann man sich bei entsprechenden Behörden beschweren. Je nach Art der Reklamation können die Ämter für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, das Gewerbeaufsichtsamt, die Ordnungs- oder Eichämter zuständig sein.

Im Fall eines gesundheitsgefährdenden oder für den Verzehr ungeeigneten Lebensmittels ist ausschließlich das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig. 

Was bedeutet mein Anspruch auf Gewährleistung?

Grundsätzlich haben Verbraucher:innen das Recht auf einwandfreie Produkte. Wenn man ein Problem mit einem Lebensmittel hat, sollte man zuerst zum Laden gehen, wo es gekauft wurde. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung können Verbraucher:innen das Lebensmittel zusammen mit dem Kassenbon gegen ein einwandfreies umtauschen. Wenn das nicht geht, bekommt man sein Geld zurück.

Wenn man sich wegen eines verdorbenen Lebensmittels direkt bei der Herstellfirma beschwert, bekommt man meistens ein Ersatzprodukt. Allerdings gibt es darauf keinen rechtlichen Anspruch.

  • Verwendete Quellen:
  • Verbraucherzentrale: "Lebensmittelrückruf - Wie das funktioniert und welche Rechte Sie haben"
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