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Betrugsvorwürfe

Prozess gegen Elon Musk: Tesla-Chef im Zeugenstand

  • Veröffentlicht: 21.01.2023
  • 11:06 Uhr
  • Simone Vinnbruch

Allein mit Tweets soll Elon Musk 2018 den Kurs der Tesla-Aktie an der Börse ins Wanken gebracht haben – mit teuren Folgen für seine Anleger. Die gehen nun mit einer Sammelklage gegen den Tesla-Chef vor.

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Das Wichtigste in Kürze

  • 2018 hat Elon Musk auf Twitter angekündigt, dass er Tesla von der Börse nehmen will.

  • Diese Aussagen sorgten für Kursschwankungen und viele Anleger verloren viel Geld. Jetzt klagen sie gegen den Tesla-Chef.

  • Im Prozess um die Betrugsvorwürfe steht Elon Musk im Zeugenstand.

Im Prozess zu Betrugsvorwürfen von Anlegern gegen Tesla-Chef Elon Musk ist der Tech-Milliardär selbst in den Zeugenstand gerufen worden. Viel kam dabei allerdings zunächst nicht heraus: Rund eine halbe Stunde nach Beginn von Musks Befragung durch den Anwalt der Kläger am Freitag, den 20. Januar, vertagte sich das Gericht bis Montag.

Musk-Anwalt bestreitet Betrugsabsicht in Prozess zu Anlegerklage

Ein Gericht in San Francisco soll entscheiden, ob Elon Musk seine Aktionäre 2018 um viel Geld gebracht hat. Der Anwalt des Tesla-Chefs weist diese Vorwürfe vehement zurück und verweist auf eine unglückliche Wortwahl.

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Betrugsvorwürfe gegen Elon Musk

In dem Verfahren geht es um Musks Tweets von August 2018 mit der überstürzten Ankündigung, er wolle die Elektroauto-Firma Tesla von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von Investoren gab. Darauf stützen die Anleger ihre Sammelklage gegen Musk und Teslas Verwaltungsrat. Die falschen Tweets hätten Kursschwankungen ausgelöst, durch die sie Geld verloren hätten, argumentieren sie.

Die kurze Zeit im Zeugenstand am Freitag erlaubte einige Einblicke in Musks Verteidigungslinie. So beharrte er darauf, dass die auf 240 Zeichen beschränkte Länge der Twitter-Nachrichten keine ausführlichen Erklärungen zulasse. Musks Anwalt hatte bereits im Eröffnungsplädoyer gesagt, der Satz "Finanzierung gesichert" gehe nur auf eine unglückliche Wortwahl unter Zeitdruck zurück, während Musk etwas anderes gemeint habe. Der Anwalt der Kläger erinnerte den Tesla-Chef in der Befragung daran, dass er auch bei Twitter korrekte Angaben zu seinem Unternehmen machen müsse.

Musk stellt Einfluss seiner Tweets infrage

Zugleich versuchte Musk, generell einen Einfluss seiner Tweets auf Anleger in Frage zu stellen. "Nur weil ich etwas twittere, bedeutet es nicht, dass Leute das glauben oder entsprechend handeln werden", sagte er. So habe er einmal bei Twitter geschrieben, er halte die Tesla-Aktie für zu teuer - und der Kurs sei danach weiter gestiegen, sagte Musk. Tatsächlich war die Aktie an dem Tag im Mai 2020 nach Musks Tweet zunächst um über zehn Prozent gefallen, bevor es später wieder nach oben ging.

Der Kläger-Anwalt verwies auch darauf, dass Vertraute Musk im Juli 2018 empfohlen hätten, weniger oder gar nicht mehr zu twittern. Der 51-Jährige sagte zunächst, er könne sich nicht daran erinnern. Doch nachdem er entsprechende Aussagen der Vertrauten "zum Auffrischen der Erinnerung" zu lesen bekam, bestritt er das nicht. Er habe sich ganz offensichtlich nicht daran gehalten, sagte Musk.

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Ärger mit der Börsenaufsicht

Richter Edward Chen stellte in dem Verfahren bereits im vergangenen Jahr fest, dass Musks Angaben in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Die Geschworenen werden im Prozess zwar darauf hingewiesen, sollen aber bewerten, ob diese Äußerungen relevant für Anleger waren - und ihnen Schaden zufügten, weil sie sich darauf verließen. Auch müssen sie entscheiden, ob Musk bewusst war, dass er falsche Angaben machte.

Die Tweets hatten Musk und Tesla bereits heftigen Ärger eingebrockt. Der 51-Jährige und das Unternehmen zahlten nach Ermittlungen der Börsenaufsicht SEC wegen Irreführung von Anlegern Strafen von jeweils 20 Millionen Dollar. Außerdem musste Musk den Vorsitz im Verwaltungsrat aufgeben und sich verpflichten, potenziell kursrelevante Tweets von Tesla absegnen zu lassen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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