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Neuerungen

Apotheke, Amazon Prime, Heizung: Das ändert sich im Februar 2024

  • Veröffentlicht: 30.01.2024
  • 12:20 Uhr
  • Clarissa Yigit

Der erste Monat des Jahres 2024 ist schon wieder fast um. Aber auch im Februar stehen den Bundesbürger:innen Änderungen bevor.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar stehen für Verbraucher:innen wieder einige Änderungen auf dem Plan.

  • So sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen, in Berlin wird ein Teil der Bundestagswahl 2021 wiederholt und Amazon-Prime-Abonnent:innen müssen sich auf Werbung einstellen.

  • Außerdem dürfen Menschen, die am 29. Februar geboren sind, in diesem Jahr wieder einmal ihren Geburtstag feiern.

Der Winter ist zwar noch nicht vorüber, aber der Frühling ist quasi zum Greifen nahe. Im Februar ändert sich aber nicht nur das Wetter, sondern es gibt auch einige (gesetzliche) Neuerungen.

Ein kleiner Blick in die Zukunft verrät, welche Änderungen auf die Bürger:innen von Deutschland im Februar zukommen.

1. Februar

Apotheke

In der Apotheke werden im Februar manche Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente geringer.

So mussten Verbraucher:innen bisher mindestens fünf Euro für ein Medikament selbst zahlen. War allerdings die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig und der Patient oder die Patientin musste stattdessen mehrere Packungen kaufen, fiel für jede Packung eine Zuzahlung an.

Dies ändert sich nun ab Donnerstag (1. Februar), dann wird nur noch eine Zuzahlung fällig – egal ob der Kunde oder die Kundin beispielsweise 100 Tabletten in einer Packung kauft oder stattdessen zwei 50er-Packungen erwerben muss.

Einspeisevergütung bei Photovoltaik-Anlagen sinkt

Für Besitzer:innen von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), die diese ab dem 1. Februar in Betrieb nehmen, sinkt die Einspeisevergütung um etwa ein Prozent. Das bedeutet, dass Privatpersonen, die Solarstrom produzieren und diesen in das Stromnetz abgeben, weniger verdienen, schreibt die Verbraucherzentrale.

So erhalten Anlagen bis 10 Kilowatt-Peak (kWp), die zur Eigenversorgung dienen, 8,11 Cent pro kWh. Wenn die Anlage größer ist, gibt es für den Anlagenteil ab 10 kWp 7,03 Cent pro kWh.

Anlagen, die zur Volleinspeisung angeschafft werden, erhalten für die ersten 10 kWp 12,87 Cent. Bei einer 15-kWp-Anlage gibt es für die verbleibenden fünf kWp 10,79 Cent. Im Durchschnitt wären dies dann 12,18 Cent pro Kilowattstunde.

Herkunftskennzeichnung bei Fleisch

Für mehr Transparenz soll ab dem 1. Februar auch die Herkunftskennzeichnung an der Fleischtheke dienen. Diese gilt bereits für verpackte Ware und Rindfleisch von der Bedientheke. Nun wird die Herkunftskennzeichnung auf Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgedehnt.

Heizung

Hausbesitzer:innen oder -bauer:innen, die eine klimafreundliche Heizung installieren lassen wollen, können sich voraussichtlich ab dem 1. Februar im Kundenportal "Meine KfW.de" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihren Daten für eine Förderung registrieren. Ab dem 27. Februar ist dann die Antragstellung auf einen Förderzuschuss möglich. Diesen können Eigentümer:innen "von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus)" in Anspruch nehmen, so die KfW.

Pilotprojekt Vier-Tage-Woche

In einem Pilotprojekt wollen 50 Unternehmen in Deutschland testen, ob mit einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich eine Produktivitätssteigerung einhergeht. Das Projekt soll zunächst für sechs Monate laufen, schreibt der "Focus".

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5. Februar

Amazon Prime und Netflix

Kund:innen des Streaming-Dienstes Amazon Prime müssen ab Montag (5. Februar) Werbung in Filmen oder Serien in Kauf nehmen, sofern sie keine 2,99 Euro monatlich zusätzlich zu den bestehenden Abo-Gebühren zahlen wollen.

Zudem verschwindet die Netflix-App Ende des Monats von Fernseher und Blu-ray-Playern, die zwischen 2011 und 2013 auf den Markt kamen, ergänzt "inFranken.de". Netflix-Abonnent:innen, die hiervon betroffen sind, müssten sich entweder einen moderneren Fernseher kaufen oder auf externe Lösungen – wie zum Beispiel den Amazon Fire TV Stick – zurückgreifen.

11. Februar

Berlin wählt erneut

In Berlin wird am Sonntag (11. Februar) die Bundestagswahl in Teilen wiederholt, nachdem es im September 2021 in 455 Berliner Wahlbezirken zu Fehlern kam, schreibt die "Tagesschau". Daher sind rund 590.000 Berliner:innen aufgerufen, erneut zur Wahl zu gehen.

Nachdem die Teilwiederholung abgeschlossen ist, wird das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 bundesweit neu festgestellt. Dabei werde zwar nicht mit einer Veränderung der Machtverhältnisse gerechnet, allerdings könnten kleinere Verschiebungen möglich sein.

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:newstime

17. Februar

Digital Services Act (DSA)

Die europäischen Regeln für Angebote im Netz sind durch den Digital Services Act (DSA) geregelt und gelten für große Plattformen und Suchmaschinen (wie beispielsweise Google) bereits seit dem 25. August 2023. Für die Überwachung dieser Online-Riesen ist die EU-Kommission zuständig.

Ab Samstag (17. Februar) sind die Vorgaben nun auch für kleinere Betreiber verpflichtend. In Deutschland soll insbesondere die Bundesnetzagentur kontrollieren, dass die Regeln eingehalten werden. Der DSA legt einen einheitlichen Rechtsrahmen fest und verpflichtet "Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen", heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung.

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18. Februar

Europäische Batterieverordnung

Die europäische Batterieverordnung gilt ab Sonntag (18. Februar) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ab diesem Datum müssen Batterien einen gewissen Prozentsatz recycelter Metalle enthalten, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetpräsenz. Weitere Vorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien werden ab dem Jahr 2025 schrittweise eingeführt.

Ab 2027 soll es Verbraucher:innen ermöglicht werden, dass diese ihre Gerätebatterien und -Akkus selbst ein- und ausbauen können. So solle auf jeder Batterie ein Etikett und ein QR-Code angebracht werden, der Angaben zu Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken enthält.

29. Februar

Schaltjahr-Tag

Ein Tag extra: Das Jahr 2024 ist ein sogenanntes Schaltjahr und bringt im Februar einen Tag mehr mit sich. Somit hat der zweite Monat im Jahr keine 28, sondern 29 Tage – das gesamte Jahr 2024 hat 366 Tage.

Grund für ein Schaltjahr – das alle vier Jahre stattfindet – ist die Zeit, die die Erde pro Jahr braucht, um die Sonne zu umrunden (365 Tage, fünf Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden). Da ein Kalender aber nur aus ganzen Tagen besteht, muss die überschüssige Zeit ausgeglichen werden. Hierfür wird alle vier Jahre im Februar ein zusätzlicher Tag eingebaut, erklärt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Ersatzfreiheitsstrafe

Menschen, die nicht in der Lage oder nicht willig sind, eine Geldstrafe zu bezahlen, müssen ab Februar nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bisher.

So galt bisher, dass Betroffene die Tagessätze, zu denen sie verurteilt wurden, als Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen mussten. Künftig müssen sie nur noch die Hälfte der Tagessätze absitzen. Zudem müssen die Betroffenen darauf hingewiesen werden, dass sie auch die Möglichkeit haben, soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit zu verrichten, statt die Haft anzutreten.

  • Verwendete Quellen:
  • KfW: "Heizungsgesetz: KfW stellt Förderfahrplan vor"
  • Bundesregierung: "Sicher im Netz unterwegs"
  • Verbraucherzentrale: "EEG 2023/24: Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt und was geplant ist"
  • Tagesschau: "Wie die Wahlwiederholung in Berlin abläuft"
  • Focus: "Die Änderungen ab Februar 2024"
  • inFranken: "Neue Regeln in der Apotheke und an der Fleischtheke: Das ändert sich im Februar"
  • Nachrichtenagentur dpa
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