Panorama

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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.

EU-Einigung

Recht auf Reparatur soll kommen - was das für Verbraucher bedeutet

Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Der Rechtsanspruch gilt auf Reparatur bei "weißer Ware" - darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte - und typischen Alltagsprodukten.

  • 02.02.2024 • 03:31 Uhr
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